…mit der österreichischen Körperschaftsteuer verloren gehen kann, wenn diese niederländische Steuer durch eine DBA-konforme Fiktivsteueranrechnung einer nicht erhobenen brasilianischen Quellensteuer auf Null herabgedrückt wird, wobei dieser Effekt auf Grund des DBA-Ö/BR auch in Österreich eintreten würde, wenn die Leasingeinkünfte der österreichischen Körperschaftsbesteuerung…
Artikel 6 Abs. 2 DBA-Deutschland bezieht die Eisenbahnunternehmen der beiden Vertragstaaten in die für die Luftfahrt- und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass…
…an einem Theatergastspiel in Österreich engagiert und liegt eine deutsche Bestätigung über die Anwendbarkeit von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Ö/D in Bezug auf das Theatergastspiel vor, erstreckt sich die Entlastungswirkung des Artikels 17 Abs. 3 auch auf die Gagen der in Deutschland ansässigen…
Das DBA-Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von…
Nach dem bis Ende 1998 geltenden DBA-Ö/USA aus dem Jahr 1956 tritt eine durch das Abkommen nicht behebbare Doppelbesteuerung ein, wenn ein amerikanischer Staatsbürger in Österreich ansässig ist und für seinen US-Arbeitgeber - der in Österreich über keine Betriebstätte verfügt - in Ungarn, Russland…
Gemäß Artikel 8 Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen…
…Erträgnisse aus der Verwertung niederländischer Immobilien stammen, dann muss Deutschland auf Grund des DBA-Ö/D die anteiligen Einkünfte des österreichischen Investors von der Besteuerung freistellen; auf Grund des DBA-Ö/NL steht das Besteuerungsrecht daran den Niederlanden zu, wobei Österreich unter Progressionsvorbehalt von der…
…dienende Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der inländischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt gemäß dem DBA-Ö/D von der Besteuerung freizustellen ist. Dies auch dann, wenn diese KG…
…Art ausgelegt würde, dass es nicht mehr in der Lage ist, die Doppelbesteuerung zu beseitigen. Da Ungarn durch das DBA-Ö/Ungarn sonach nicht daran gehindert ist, die nach seinem Recht in Ungarn ansässige Gesellschaft auch mit den Drittstaatseinkünften zu besteuern, wird insoweit, als dies…
…sind. Die Vergütungen unterliegen insgesamt der österreichischen Einkommensbesteuerung, da weder nach dem DBA-Ö/F noch nach dem DBA-Ö/I bei einem 6 Monate nicht überschreitenden Engagement eine ausländische "Betriebstätte" des Piloten gegeben sein wird; denn selbst wenn ihm am Flughafen ein Raum zur…
…in Österreich ansässige Steuerpflichtige Geld in einer solchen deutschen Kapitalgesellschaft an, so werden die an sie ausgeschütteten Fondserträgnisse der Zuteilungsregel des Artikels 10a des DBA-Ö/D unterstellt und unterliegen folglich in Österreich der Besteuerung, wobei eine allfällige deutsche Kapitalertragsteuer (die nach deutschem Recht die…
…Arbeit (Art. 15 DBA-Ö/D) zugeordnet (siehe auch Verfügung der OFD Frankfurt vom 31.8.1999 - S 2102 A 28 II B 2a in RIW, Heft 10/1999). Denn für die Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem…
…und wurde daraufhin gerichtlich eine Abfertigungszahlung in Bezug auf die 4monatige Dienstleistung und eine Entschädigung für die vorzeitige Vertragskündigung durchgesetzt, dann steht jedenfalls für die Abfertigungszahlung das ausschließliche Besteuerungsrecht gemäß Art. 9 DBA-Ö/Deutschland Österreich zu. Die Abfertigungszahlung ist auf deutscher Seite gemäß Art…
…einer österreichischen Staatsbürgerschaft - nunmehr Österreich als Wohnsitzstaat im Sinn des DBA-Ö/D anzusehen ist. Sollte Deutschland weiterhin "Wohnsitzstaat" bleiben, dann würde sich durch die Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Monaco am Umfang der österreichischen Besteuerungsgrundlage (DBA-konforme Erfassung nur der Inlandseinkünfte) nichts ändern. Sollte in…
…treaty-shopping"). Denn durch das Zusammenwirken des Nullsatzes im DBA-Ö/NL und des Nullsatzes im niederländischen innerstaatlichen Recht können Lizenzgebühren (die als Betriebsausgaben das Steueraufkommen in Österreich gemindert haben) steuerfrei in Steueroasen abgesaugt werden. Kann der Verdacht der österreichischen Finanzverwaltung, dass die nach Österreich…
…weil schließlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö/D an den tschechischen Bezügen nur insoweit ein Besteuerungsrecht zustehen, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr…
Gemäß Artikel 5 Z 3 lit. a DBA-Ö/Schweiz gelten Einrichtungen nicht als Betriebsstätten, die ausschließlich zur Lagerung, Ausstellung oder Auslieferung von Gütern oder Waren des Unternehmens benutzt werden. Auch die Räume einer inländischen Spedition, die als Auslieferungslager für die in- und ausländischen Kunden…
Gemäß Artikel 9 Abs. 4 des DBA-Ö/D wird das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern für frühere Dienstleistungen dem Wohnsitzstaat des Pensionisten zugewiesen. Diese Zuweisung des Besteuerungsrechtes erfolgt unabhängig davon, wie die Ruhegehälter finanziert werden. Es ist daher im Falle einer Firmenpension unerheblich, ob die Mittel…
…nach Österreich, so tritt er damit in die österreichische unbeschränkte Steuerpflicht ein und wird in Österreich im Sinn des DBA-Ö/Schweiz in Österreich ansässig. "Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen", die ihm nach Ansässigkeitsverlegung zufließen, unterliegen nach Artikel 18 DBA-Schweiz der ausschließlichen österreichischen Besteuerung. Der…
…der geltenden Auslegung des DBA-Ö/Schweiz die nach diesem Abkommen von der Besteuerung freizustellenden Einkünfte (dazu zählen insbesondere alle Einkünfte aus der Schweiz und aus Drittstaaten) in Österreich nicht für Zwecke des Progressionsvorbehaltes angesetzt. Dies gilt auf Grund des DBA-Ö/D auch dann…