Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2058
Steuersparkonstruktion über Deutschland und Irland
geltende FassungEAS-AuskunftH 1034/1-IV/4/02vom 28.05.2002
Wortlaut laut Findok
Im Rahmen des ministeriellen
Auskunftsdienstes kann keine rechtliche Absicherung für komplexe und
offenkundig nur der Vermeidung österreichischer Steuern dienende
Gestaltungskonstruktionen gewährt werden. Wohl ist es so, dass ein in
Österreich ansässiger Gesellschafter einer gewerblich tätigen
deutschen KG mit den deutschen Betriebstätteneinkünften von der
inländischen Besteuerung unter Progressionsvorbehalt gemäß dem
DBA-Ö/D von der Besteuerung freizustellen ist. Dies auch dann, wenn diese
KG nach deutschem Recht Organträger einer deutschen GmbH ist. Hat nun diese
deutsche GmbH in Irland eine Betriebstätte errichtet, über die niedrig
besteuerte Handels- und Produktionstätigkeiten abgewickelt werden, deren
Einkünfte nach dem DBA-D/IRL in Deutschland und nach dem DBA-Ö/D auch
in Österreich von der Besteuerung freigestellt werden sollen, dann bedarf
ein derartiger Fall einer eingehenden Sachverhaltsdurchleuchtung, bevor eine
Stellungnahme hinsichtlich einer Steuerfreistellung in Österreich abgegeben
werden kann. Zu untersuchen sind vor allem die in Irland und in Deutschland
tatsächlich ausgeübten Funktionen (Funktionsanalyse). Erst darnach
kann entschieden werden, ob die erzielten Einkünfte tatsächlich jenen
Rechtsträgern zugerechnet werden können, denen sie bei diesem
Gestaltungsmodell zugedacht sind. Sachverhaltsuntersuchungen dieser Art
können aber nicht im ministeriellen Auskunftsverfahren vorgenommen werden,
sondern müssen der Abgabenbehörde erster Instanz überlassen
werden.
28. Mai
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 1034/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33479
- Gültig
- 28.05.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF