…5 des DBA Österreich - BRD auf dem Gebiete der Erbschaftsteuern, was dem Sinn des § 4 Abs.1 ErbStÄquG zuwiderzulaufen schien, gewesen. Es wurde weiters festgestellt, dass eine Verknüpfung des Erbschaftsteueräqivalents mit der Vermögensteuer auf Gesellschaftsebene im Rahmen des anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommens mit der BRD Österreich das…
…dass gem. Art. 16 DBA Ö-CH die BVG-Rente in Österreich steuerpflichtig sei, die Kosten der Begeleitperson (Reha) zu den außergewöhnlichen Belastungen mit Selbstbehalt gehörten und die private Krankenversicherung der Ehegattin keine Pflichtbeiträge für mitversicherte Angehörige seien, sondern zu den Topf-Sonderausgaben gehören würden…
…Staat besteuert werden, jedoch nur insoweit, als sie dieser festen Einrichtung zugerechnet werden können. Gemäß Art. 14 Abs. 2 DBA Ö-BRD umfasst der Ausdruck "freier Beruf" insbesondere die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, literarische, künstlerische, erzieherische oder unterrichtende Tätigkeit sowie die selbständige Tätigkeit der Ärzte, Rechtsanwälte…
…Projekten nach Wien entsendet. Im Laufe des Kalenderjahres 2002 war sie insgesamt mehr als 183 Tage in Österreich physisch anwesend und hat daher Österreich gemäß Art 9 DBA Ö/BRD das Besteuerungsrecht an den auf die Tätigkeit in Österreich entfallenden Vergütungen. Der Lebensmittelpunkt verblieb weiterhin…
…1 Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sind Ruhegehälter grundsätzlich im Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Nach Art. 2 DBA Ö-BRD (Anmerkung UFS: Wohl gemeint Art. 18 Abs. 2) sind lediglich die Sozialversicherungspensionen im Kassenstaat zu besteuern Ihre Rente aus Berlin wurde daher lediglich zur…
…den Bw. hinsichtlich seiner deutschen Lohnbezüge der Monate Mai bis Dezember 2006 abweichend zur bisherigen deutschen Vorgangsweise als österreichischen Grenzgänger nach Deutschland mit Folge des alleinigen Besteuerungsrechts für diese Auslandsbezüge qualifiziert (Artikel 15 Abs. 6 DBA Ö-BRD 2000 iVm. Punkt 8 des Zusatzprotokolls), weil…
…Erlasses - keine Erwähnung. Auch in diversen Abgabengesetzen VO, RL, DBA's (bspw. wurde im (8) des Protokolls zum DBA Ö - BRD zu Art. 15 (6) als Nähe der Grenze eine Zone von je 30 Kilometern festgelegt) fänden im § 30a (1) b FLAG ebenfalls keine gesetzliche…
…in diversen Abgabengesetzen, VO, RL, DBA's (bspw. wurde im (8) des Protokolls zum DBA Ö - BRD zu Art. 15 (6) als Nähe der Grenze eine Zone von je 30 Kilometern festgelegt) fänden im § 30a (1) b FLAG ebenfalls keine gesetzliche Deckung. Dies würde nämlich…
…EStG weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht in der BRD besteht, im Sinne des DBA aber Österreich als Wohnsitzstaat gilt. Die Unternehmensberatung übe ich allerdings nur von Y1 aus, da mein Gewerbe in Ö. ruhend gemeldet ist und nur in der BRD eine aufrechte Berufserlaubnis existiert. Mein…
…Einkommensteuer unterliegen. Gemäß Art. 14 DBA Österreich-BRD hätte Österreich das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte und nach Ansicht der Amtspartei würden die österreichischen Einkünfte in Deutschland zum Progressionsvorbehalt gemäß Art. 23 DBA Ö-BRD heranzuziehen sein, da wie vom Berufungswerber ausgeführt worden wäre, der Mittelpunkt…
… 50 d Abs 1 iVm § 43 b dEStG bzw. dem DBA/BRD-Ö im begehrten Gesamtbetrag von 12.200,-- EURO gewährt. Den Erstattungsbetrag hatte das Bundeszentralamt an die ÖPSK als Korrespondenzbank der Deutschen Bank überwiesen, zur Weiterleitung an die endbegünstigte Bank des Empfängers auf sein…
…a.a.O., Tz 10.6 und insbesondere Tz 11, mit umfangreichen Ausführungen und Judikaturhinweisen; Fellner, a.a.O., Rzln 30 und 47ff zu § 6; VwGH vom 7. Oktober 1966, 726/66). Abschließend wird noch bemerkt, dass die Weitergeltung des DBA-BRD auch für Todesfälle…
…vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. III 2002/182 idF BGBl. III 2012/32 (DBA-BRD) lauten: "(1) Vorbehaltlich der Artikel 16 bis 20 dürfen Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, nur in diesem Staat…
…handelt sich um Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die bei der Beurteilung den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gleichgestellt sind. (s Art 11 DBA Ö - SU). Es handelt sich um eine leitende Tätigkeit (Gesellschafter-Geschäftsführer). Der Sitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Der Geschäftsführer (die Bw.…
…Frau und sein Sohn lebten. Er arbeite für seinen Arbeitgeber zu annähernd gleichen Teilen in Österreich und in Deutschland und beantrage daher, seine nichtselbständigen Einkünfte nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (DBA-BRD) nach Tagen aufzuteilen, und zwar in folgendem Verhältnis: | | Anzahl Arbeitstage…
…nur teilweise) Anrechnung der dem Bw nach seinem Vorbringen 2011 vom deutschen FA vorgeschriebenen Einkommensteuer kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die deutsche Altersrente auf Grund des DBA Ö/D (vgl. obige Ausführungen) von der Besteuerung in Österreich ausgenommen ist (so genannte Befreiungsmethode - vgl…
…Die deutsche Rente ist entsprechend dem DBA Österreich - Deutschland zwar von der Besteuerung ausgenommen, allerdings darf Österreich die deutsche Rente für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes, mit dem die österreichischen Einkünfte besteuert werden, heranziehen (§§ 18 Abs. 2 und § 23 Abs. 2 DBA Ö-D). Dies ist…
…die laufenden Rentenzahlungen liege das Besteuerungsrecht auch nach § 18 DBA-BRD beim Ansässigkeitsstaat Österreich. Demgemäß habe Österreich das Besteuerungsrecht nach § 29 EStG 1988 bzw. § 32 EStG 1988. XII. Mit Schreiben vom 10. August 2016 wurde dem Bf. die o.a. Stellungnahme des Finanzamts vorgehalten. XIII.…
…Kapital verbraucht sei; frühestens nach dem Ablauf von 19,64 Jahren. Der Artikel 24 Abs.1 des DBA verpflichte zur Gleichbehandlung. Im Umkehrschluss könne daraus gefolgert werden, dass Österreicher im Inland nicht schlechter behandelt werden dürfen, als sie es in der BRD wären. Nicht bekannt…
…ist nach Ö Steuerrecht zu ermitteln (Brutto abzügl. 5,1% Sozialvers.). Die beiden Bezüge aus den betrieblichen Rentenversicherungen sind im Sinne des Artikel 18 (1) DBA in Österreich als Ansässigkeitsstaat zu besteuern. Gemäß Artikel 23 (2) b DBA hat Ö die Steuer der BRD anzurechnen…