Im Rahmen des EAS-Verfahrens kann nicht in die freie Beweiswürdigung der nachgeordneten Abgabenbehörden eingegriffen werden. Daher kann auch keine Beurteilung dahingehend abgegeben werden, ob die Bündelung von Anteilen österreichischer Kleinaktionäre an einer deutschen Aktiengesellschaft in den Händen einer liechtensteinischen Stiftung dazu führt, dass die…
Verlegt ein in Russland ansässiger Investor, der Anteile an russischen Gesellschaften hält und diese auch leitend betreut, seinen Hauptwohnsitz nach Österreich, dann erlangt Österreich damit das Recht, vom Territorialprinzip abgehend auch in Russland erwirtschaftete Einkünfte zu besteuern; und zwar insoweit als das DBA-Russland die…
…in der Lage ist, die Nichtsteuerbarkeit der betreffenden Zinsen nachzuweisen bzw. ausreichend glaubhaft zu machen. Für die vorsorgende Beweissicherung wird insbesondere auf folgendes Bedacht zu nehmen sein: 1. Wie bei natürlichen Personen ist Name (Firmenname) und Adresse der Kapitalgesellschaft schriftlich festzuhalten. 2. Es muss sich…
Werden von einer britischen Konzerngesellschaft EDV-Spezialisten einer österreichischen Konzerngesellschaft für einige Monate zur Verfügung gestellt und macht die österreichische Gesellschaft geltend, dass auf Grund des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens keine Steuerpflicht für die EDV-Spezialisten in Österreich besteht, dann setzt dies voraus, dass zwischen den…
Unterstützt eine in Madeira angesiedelte Gesellschaft ein österreichisches Straßentransportunternehmen in der Weise, dass langfristige Exklusiv-Verträge für internationale Europa-Transporte vermittelt werden, dauerhaft branchen-spezifisches Know-How zur Verfügung gestellt wird, Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet werden, die Werbeflächenvermietung…
Wird im Zuge einer Betriebsprüfung bei zwei inländischen Gesellschaften eines US-Konzerns aufgedeckt, dass einerseits hohe Vorsteuerbeträge im Zusammenhang mit nicht steuerbaren Auslandsumsätzen lukriert, andererseits aber hohe Verluste erklärt wurden, und zwar ungeachtet einer Dienstleistungsvereinbarung mit der US-Konzernspitze, derzufolge eine Funktionsabgeltung nach der Kostenaufschlagsmethode…
Übertragen inländische Abgabepflichtige Vermögen auf von ihnen in einer Steueroase (dazu zählt auch Liechtenstein; VwGH 25.5.1993, 93/14/0019) errichtete und dort steuerfreie Stiftungen und legen diese Stiftungen ihre Finanzmittel in der Folge in österreichischen festverzinslichen Wertpapierkonten an, dann mag das den…
…beschaffen könnte. Kommt ein inländisches Unternehmen im Fall einer Überprüfung der internationalen Verrechnungspreise seiner vorzitierten Mitwirkungspflicht nicht nach, reduziert sich das Beweismaß der Behörde auf den nach allen Umständen wahrscheinlichsten Sachverhalt, der diesfalls im Schätzungsweg zu ermitteln ist. 27. März 1995 Für den Bundesminister: Dr.…
…Verlangen der Abgabenbehörde zur Beseitigung von Zweifeln den Inhalt ihrer Abgabenerklärungen erläutern, ergänzen und erforderlichenfalls beweisen. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Abgabepflichtigen in dieser Hinsicht bei Bestand von Auslandsbeziehungen eine "erhöhte Mitwirkungspflicht". Wie weit der Rahmen dieser erhöhten Mitwirkungspflicht im Einzelfall tatsächlich reicht…
…dann in diesem Verfahren dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis zu stellen. Kann daher z.B. nachgewiesen werden, dass eine luxemburgische Holdinggesellschaft zu 100% im Eigentum von…
…ob im gegebenen Fall die Rückerstattungsvoraussetzungen vorliegen. Es werden dann in diesem Verfahren dem Amt alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis zu stellen. Kann daher z.B. nachgewiesen werden…
…Voraussetzung zutrifft, muss von Parteienseite unter Beweis gestellt werden. Da einerseits der Begriff der "Repräsentanz" im Sinn des DBA-Russland dem Begriff der "Betriebstätte" im Sinn des OECD-Musterabkommens entspricht und da andererseits bloße Überwachungstätigkeiten nicht unter die Fristenregelung für Bauausführungen fallen (Z. 17 des…
…Unterlagen vorzulegen sein, die auch im Rückerstattungsverfahren beizubringen sind und die geeignet sind, die Anspruchsvoraussetzungen für die Steuerentlastung unter Beweis zu stellen. Kann daher zB nachgewiesen werden, dass eine deutsche Holdinggesellschaft zu 100% im Eigentum von operativen Kapitalgesellschaften des EU-Raumes steht, dann spricht allein…
…hervorgehen, dass es sich um einen Pensionsfonds iSd Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan handelt. Es gilt der Grundsatz der freien Beweiswürdigung durch die zuständige Abgabenbehörde. Ansässige Pensionsfonds, die unter die Definition des Art. 3 Abs. 1 lit. l DBA-Japan fallen, können…
…der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der eidgenössischen…
…erforderlich, die allerdings nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorzunehmen ist, sondern im Rahmen der freien Beweiswürdigung dem hierfür zuständigen Finanzamt überlassen werden muss. Sollte die vom russischen Steuerberater vertretene Auffassung, dass es sich bei der Repräsentanz um einen bloßen Hilfsstützpunkt im Sinn von Art. 5…
…nicht im Rahmen des EAS auf ministerieller Ebene geklärt werden. Hiebei handelt es sich um eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen ist. Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn des § 26 BAO, dann ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA…
…um jeweils ein weiteres Jahr kam, die Voraussetzungen für die Geltendmachung von Werbungskosten wegen doppelter Haushaltsführung über die 2 Jahre hinaus vorliegen, wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu beurteilen sein. 5. April 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von…
…und erheblichem Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden. Welche Beweismittel im Einzelfall für die Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen…