Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1648
Montageüberwachung durch einen österreichischen Schlossermeister in Russland
geltende FassungEAS-Auskunft04 4382/3-IV/4/00vom 08.05.2000
Wortlaut laut Findok
Hat der Inhaber eines inländischen
Schlossereibetriebes von einem österreichischen anlagenerrichtenden
Unternehmen den Auftrag übernommen, von Mitte 1995 bis November 1999 die
Montageüberwachung bei einem Anlagenbau in Russland durchzuführen,
dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten Einkünfte
gemäß Artikel 5 DBA-Russland in Österreich nur dann von der
Besteuerung freizustellen, wenn sie im Rahmen einer in Russland unterhaltenen
Repräsentanz im Sinne von Artikel 4 des Abkommens erzielt worden sind. Ob
diese Voraussetzung zutrifft, muss von Parteienseite unter Beweis gestellt
werden.
Da einerseits der Begriff der "Repräsentanz" im Sinn
des DBA-Russland dem Begriff der "Betriebstätte" im Sinn des
OECD-Musterabkommens entspricht und da andererseits bloße
Überwachungstätigkeiten nicht unter die Fristenregelung für
Bauausführungen fallen (Z. 17 des OECD-Kommentars zu Art. 5 OECD-MA) kann
dem zuständigen Finanzamt nicht entgegengetreten werden, wenn es aus dem
Umstand des Vorliegens oder Nichtvorliegens einer Besteuerung in Russland einen
Rückschluss darauf ziehen möchte, ob oder ob nicht eine
"Repräsentanz" in Russland bestanden hat. Das Verlangen nach Vorlage eines
Besteuerungsnachweises als Voraussetzung für die Steuerfreistellung in
Österreich wäre nur dann für das inländische
Besteuerungsverfahren nicht relevant, wenn der Bestand einer russischen
"Repräsentanz" zweifelsfrei als gegeben anzusehen ist.
08. Mai
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
- Art. 4 DBA RUS (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Russische Föderation (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 411/1982
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4382/3-IV/4/00
- Stammnummer
- 2631
- Gültig
- 08.05.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF