Findok · EAS-Auskünfte
EAS 523
Nachweisproblematik bei internationalen Steuerfällen
geltende FassungEAS-AuskunftV 615/1/1-IV/4/94vom 11.11.1994
Wortlaut laut Findok
Es ist einzuräumen, dass einwandfreie Nachweisvorsorge
im Rahmen der steuerlichen Behandlung internationaler Geschäftsbeziehungen
für die betroffenen Unternehmen mitunter mit zeitraubendem und erheblichem
Arbeitsaufwand verbunden sein kann. Angesichts der von der Judikatur
bestätigten "erhöhten Mitwirkungspflicht" bei Auslandsbeziehungen kann
darin allerdings keine Unbilligkeit gesehen werden.
Welche Beweismittel im Einzelfall für die
Untermauerung des dem inländischen Besteuerungsverfahren zugrunde gelegten
Sachverhaltes benötigt werden, muss im allgemeinen von der zuständigen
Abgabenbehörde entschieden werden und ist mit ihr
abzuklären.
Es kann in diesem Zusammenhang durchaus sinnvoll sein, dass
ein inländischer Festspielveranstalter durch Verwendung von Formularen bei
den ausländischen Künstleragenturen, Orchestern, Chören,
Theatern, Künstlern usw. auf standardisiertem Weg bestimmte
besteuerungsrelevante Fakten abfragt, um den Umfang seiner eigenen
Steuerhaftungspflichten ordnungsgemäß zu bestimmen. Es wird aber um
Verständnis gebeten, dass es dem BM für Finanzen nicht möglich
ist, in Fällen dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen
inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen
Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die
Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen.
Sollte allerdings für eine gesamte Branche im
Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder
Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender
Nachweisprobleme wichtig sein, so besteht seitens des BM für Finanzen
durchaus die Bereitschaft mit den jeweiligen Interessensvertretungen (die
allerdings dann auch für den innerösterreichischen
Interessensausgleich zwischen ihren Mitgliedern sorgen müssen)
diesbezüglich Regelungen auszuarbeiten.
Das ministerielle EAS-Verfahren, das für
Expressauskünfte in rechtlichen Zweifelsfragen zum internationalen
Steuerrecht eingerichtet wurde, ist hiefür aber jedenfalls nicht die
geeignete Grundlage.
11. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
erhöhte MitwirkungspflichtNachweiserhöhte Mitwirkungspflicht bei AuslandsbeziehungenFestivalFestivalveranstalterOrchesterKünstler
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 615/1/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17546
- Gültig
- 11.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF