Findok · EAS-Auskünfte
EAS 395
Doppelansässigkeitsprobleme im Verhältnis zu den USA
geltende FassungEAS-AuskunftT 1234/1/21-IV/4/94vom 24.02.1994
Wortlaut laut Findok
Die Frage, ob eine österreichische
Staatsbürgerin, die seit 1.1.1990 bei ihrem Sohn in den USA lebt, jedoch in
Österreich noch eine Eigentumswohnung besitzt, die dem Sohn ihrer Freundin
zur Benützung überlassen ist, dadurch in Österreich über
einen zur unbeschränkten Steuerpflicht führenden Zweitwohnsitz
verfügt, kann nicht im Rahmen des EAS auf ministerieller Ebene geklärt
werden. Hiebei handelt es sich um eine Sachverhaltsbeurteilung, die von dem
zuständigen Finanzamt in freier Beweiswürdigung vorzunehmen
ist.
Besteht ein inländischer Wohnsitz im Sinn des §
26 BAO, dann ist die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA zu beachten,
derzufolge bei Doppelansässigkeit fast alle Steuerzuteilungsregeln des DBA
ihre Wirksamkeit verlieren, wodurch sowohl Österreich (nach Art. XV Abs. 2)
als auch die USA (nach Artikel XV Abs. 1) zur Welteinkommensbesteuerung
berechtigt werden. Die Doppelbesteuerung wird dann ausschließlich nach
Art. XV beseitigt: Jeder der beiden Staaten rechnet die auf Einkünfte aus
Quellen des jeweils anderen Staates entfallende Einkommensteuer auf die eigene
Einkommensteuer an.
Bezieht die Österreicherin eine in Österreich im
Lohnsteuerabzugsweg besteuerte Sozialversicherungspension und eine
US-Privatpension, dann sind beide Pensionen in Österreich im
Veranlagungsweg zu erfassen und es ist neben der Lohnsteuer auch die
US-Einkommensteuer, die auf die
US-Privatpension entfällt, in
Österreich anzurechnen.
Die österreichische
Sozialversicherungspension darf
allerdings - unter der Annahme dass keine österreichisch/amerikanische
Doppelstaatsbürgerschaft vorliegt - gemäß Artikel XI Abs. 1 lit.
b (eine Bestimmung die gemäß Artikel XV Abs. 3 auch im Fall der
Doppelansässigkeit ihre Wirkung behält) in den USA nicht besteuert
werden. Sollte die österreichische Sozialversicherungspension daher in die
US-Besteuerungsgrundlage einbezogen worden sein, wäre eine Anrechnung der
diesfalls zu Unrecht in den USA erhobenen US-Steuer in Österreich nicht
zulässig. Damit kommt bei dieser Fallkonstellation auch eine Anrechnung der
österreichischen Lohnsteuer in den USA nicht in Frage.
24. Februar
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 11 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Anrechnungssysteminländischer Zweitwohnsitzinländische WohnungAnrechnungsverfahrenAnrechnungsverpflichtungAnrechnung der ausländischen SteuerPensionRentenRuhegehälterLohnsteuerabzugVeranlagung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 1234/1/21-IV/4/94
- Stammnummer
- 17966
- Gültig
- 24.02.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF