Findok · EAS-Auskünfte
EAS 417
Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte
geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/94vom 21.03.1994
Wortlaut laut Findok
Unterhält ein österreichisches
Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß
Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den
Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in
Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung
freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf
österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine
Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht.
Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen
Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen
für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher
außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die
steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren
Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von Parteienseite
begehrt wird, kann Indiz dafür sein, dass der DBA-Partnerstaat den
internationalen Sachverhalt nicht in gleicher Weise beurteilt wie
Österreich. So kann z.B. eine Nichterfassung von Gewinnen in Griechenland
anzeigen, dass eine Einrichtung in Griechenland zwar vom Steuerpflichtigen,
nicht aber von der griechischen Verwaltung als Betriebstätte gewertet wird,
oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen
Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache
der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher
aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt
liegen.
21.
März 1994 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA GR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Griechenland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 39/1972
NachweisAuslandsbetriebstätteFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehaltsteuerliche Zurechnung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2163/21/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17765
- Gültig
- 21.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF