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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 417

Besteuerungsnachweis für DBA-steuerfreie Einkünfte

geltende FassungEAS-AuskunftP 2163/21/1-IV/4/94vom 21.03.1994

Wortlaut laut Findok

Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht, ob Griechenland seine Besteuerungsrechte wahrnimmt oder nicht. Dennoch stellt ein Verlangen des zuständigen Finanzamtes nach Vorlage eines Besteuerungsnachweises in Griechenland keinen für das inländische Besteuerungsverfahren unerheblichen und daher außerhalb der Mitwirkungspflicht liegenden Beweisauftrag dar. Denn die steuerliche Nichterfassung von Gewinnteilen im DBA-Partnerstaat, deren Steuerfreistellung auf Grund des DBA in Österreich von Parteienseite begehrt wird, kann Indiz dafür sein, dass der DBA-Partnerstaat den internationalen Sachverhalt nicht in gleicher Weise beurteilt wie Österreich. So kann z.B. eine Nichterfassung von Gewinnen in Griechenland anzeigen, dass eine Einrichtung in Griechenland zwar vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung als Betriebstätte gewertet wird, oder dass Gewinnteile vom Steuerpflichtigen, nicht aber von der griechischen Verwaltung der griechischen Betriebstätte zugerechnet werden; die Ursache der Nichterfassung kann daher in einem DBA-widrigen und daher aufklärungsbedürftigen internationalen Qualifikationskonflikt liegen. 21. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

NachweisAuslandsbetriebstätteFreistellungSteuerfreistellungSteuerfreistellung unter Progressionsvorbehaltsteuerliche Zurechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 2163/21/1-IV/4/94
Stammnummer
17765
Gültig
21.03.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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