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EAS 3117Nachzahlung einer Arbeitnehmergewinnbeteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3396-IV/4/200915.01.2010

…gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA F verpflichtet, diese Einkünfte - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung besteht unabhängig davon, ob Frankreich derartige Arbeitnehmergewinnbeteiligungen nach seinem inländischen Recht von der Besteuerung freistellt, da das Abkommen keine "subject to tax-Klausel" enthält. Es kann in…

EAS 3331Jahressonderzahlungen bei Auslandsentsendungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0546-VI/8/201320.08.2013

…des DBA-Anwendungsschemas müssen jene Teile der laufenden und sonstigen Bezüge, die auf die in Deutschland ausgeübte Arbeit entfallen, unter Progressionsvorbehalt von der inländischen Besteuerung freigestellt werden. Dies erfordert eine entsprechende Aufteilung der Einkünfte, wobei die Frage der Vorgangsweise in Abschnitt B Z 3 des…

EAS 1466Bezugsaufteilung bei DBA-Aufteilungserfordernissen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/31-IV/4/9931.05.1999

Die Frage der Vorgangsweise bei der abkommenskonformen Aufteilung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist in Abschn. B Z. 3 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 21.3.97 in Wien behandelt worden und es ist hiebei als Grundsatz eine Aufteilung nach der Anzahl der…

EAS 1041Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei negativen inländischen Kommanditisteneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9724.03.1997

…wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch sonst im Bereich der Besteuerung von Auslandslizenzgebühren allgemein üblich - als Methode für die Steuerentlastung nicht das Steuerfreistellungs- sondern das Steueranrechnungsverfahren vor…

EAS 3026Tageslohnsteuertabelle bei DBA-steuerfreien Auslandseinsätzen von Steuerausländern
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3269-IV/4/200818.12.2008

…nach welcher Berechnungsmethodik die Besteuerung der auf die Österreich-Tätigkeit entfallenden Bezugsteile vorzunehmen ist, wird durch das DBA nicht geregelt und richtet sich daher nach österreichischem Recht. Denn bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen ist grundsätzlich in 3 Schritten vorzugehen. Zunächst ist die innerstaatliche Besteuerungsgrundlage zu…

EAS 1475Pension aus der nordrheinischen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 242/1-IV/4/9921.06.1999

Nach Auffassung des BM für Finanzen sind Rentenbezüge der Ärztekammer Nordrhein, die als öffentliche Körperschaft konstituiert ist, als "Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung" Deutschlands anzusehen und sind folglich gemäß Artikel 10 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Dies gilt…

EAS 3329DBA-steuerfreie Einkünfte und die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0387-IV/4/201302.07.2013

…Gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 besteht für beschränkt Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuerklärung, wenn die gemäß § 102 EStG 1988 zur Einkommensteuer zu veranlagenden Einkünfte mehr als 2.000 Euro betragen. Das Gesetz sieht keine Ausnahme von dieser Erklärungsverpflichtung vor, wenn die nach …

EAS 2574Berechnung der ausländischen Durchschnittsteuerbelastung nach der Doppelbesteuerungsverordnung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0120-IV/4/200504.03.2005

…Arbeit zu setzen. Den Ausgangswert für die Einkünfteermittlung bildet der Bruttojahresbezug (ohne Ansatz der nichtsteuerbaren Taggelder gemäß § 26 EStG); betragen danach die österreichischen Einkünfte (nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge) 60.925 Euro, dann entspricht dies einer ausländischen Durchschnittsteuerbelastung von 16,65%. Eine Rechtfertigung, die österreichischen Sonderzahlungen…

EAS 975Französische Mieterträgnisse einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/14-IV/4/9602.12.1996

…Recht der französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen für eine solche Besteuerung keine Rechtsgrundlage…

EAS 1239Madeira-Gesellschaft mit inländischem Straßenfrachtführer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 202/1-IV/4/9806.04.1998

…How zur Verfügung gestellt wird, Logistik in Form von Belade- und Routenplänen zwecks optimaler Fahrzeugauslastung ausgearbeitet werden, die Werbeflächenvermietung auf den LKWs an Vertragspartner vermittelt wird, dann sind jene Vergütungen, die das portugiesische Unternehmen für die erbrachten Dienstleistungen bezieht, von der Besteuerung in Österreich freizustellen…

EAS 977Finanzierungskosten für US-Immobilienvermögen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/99-IV/4/9602.12.1996

…Besteuerung und sind in den USA von der Quellenbesteuerung freizustellen. Infolge des in Höhe der Zinseneinnahmen anfallenden inländischen Refinanzierungsaufwandes werden die Zinseneinkünfte Null betragen. Sollte das vom österreichischen Investor seiner US-Kapitalgesellschaft gewährte Darlehen auf der US-Liegenschaft hypothekarisch sichergesellt werden, dann würden die von…

EAS 1046Ausbildungsentsendung von Rumänen zur österreichischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftJ 42/1-IV/4/9724.03.1997

…in welcher Höhe die tatsächlich von dem Rumänen erbrachten Arbeitsleistungen fremdüblich abzugelten sind. Soweit es zur Auffüllung auf diesen fremdüblichen Bezug erforderlich ist, wird in den in Rumänien ausgezahlten Beträgen ein "Entgelt von dritter Seite" zu sehen sein. Auch für diesen in die österreichische Besteuerungsgrundlage…

EAS 1927Untergeordnete Geschäftsführertätigkeit für eine brasilianische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/37-IV/4/0104.09.2001

…zuweist. Im Fall der unselbständigen Arbeit würde Brasilien lediglich jenen Teil der Jahresvergütung besteuern dürfen, der auf die etwa 7-tägige Berufstätigkeit in Brasilien entfällt; Österreich würde korrespondierend hiezu Steuerfreistellung gewähren. Im Fall der selbständigen Arbeit wäre für das Aufleben eines brasilianischen Besteuerungsanspruches erforderlich, dass…

EAS 1110Berechnung des "base erosion-Tests" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 13/5-IV/4/9721.07.1997

…der US-Einkünfte der österreichischen Besteuerung unterliegt. Die Abkommensberechtigung ginge daher z.B. nach Art. 16 DBA-USA verloren, wenn eine österreichische Investment-GmbH, die Zinseneinnahmen aus Österreich und aus dem Drittausland in Höhe von insgesamt 90 erzielt, ein Darlehen von einer Steueroasengesellschaft aufnimmt, um…

EAS 3242Auswirkung des DBA-Großbritannien auf die Wegzugsbesteuerung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1433-IV/4/201131.10.2011

…wird bei Steuerpflichtigen, die in Großbritannien "resident but not domiciled" sind und die daher nach britischem Steuerrecht nur mit den nach Großbritannien überwiesenen Beträgen besteuert werden, in diesem Fall das österreichische Besteuerungsrecht nicht eingeschränkt. Bei Wegzug nach Großbritannien geht daher für die von § 98 Abs…

EAS 2527Berechnung des Anrechnungshöchstbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0272-IV/4/200406.12.2004

…dass im Falle einer Abzugsfähigkeit die US-Steuer nur 15% betragen hätte ist unerheblich. Der Anrechnungshöchstbetrag ist daher auch in diesem Fall 200 und nicht etwa nur 150 (15% von 1000). 6. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: &nbsp…

EAS 2417Engagement einer deutschen Künstlergruppe, die einem gemeinnützigen deutschen Verein zugehört
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 28/1-IV/4/0416.02.2004

…von Artikel 17 Abs. 3 DBA-Deutschland nicht der österreichischen Besteuerung. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass der Gastspielaufenthalt in Österreich überwiegend "von einer als gemeinnützig anerkannten Einrichtung unterstützt wird." Werden die Kosten des Gastspieles im gegebenen Zusammenhang zur Gänze von dem deutschen Verein getragen…

EAS 1016Belgische Koordinationszentren
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1382/1-IV/4/9726.02.1997

…inländischen Besteuerung unterliegen. Dies wird anzunehmen sein, wenn trotz 40%iger belgischer Körperschaftsteuer nur etwa 3% des nach österreichischem Steuerrecht steuerpflichtigen Gewinnes in Belgien besteuert wurde; denn dies entspricht im Ergebnis nur einer etwa 1,2%igen Besteuerung und ist damit weit von der für…

EAS 738Antragsveranlagungen schweizerischer Theater
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/8-IV/4/9520.10.1995

…nicht mit jenen Beträgen ident sein müssen, für die ein Besteuerungsnachweis zu erbringen ist) ergeben, besteht bei signifikanteren steuerlichen Auswirkungen die Möglichkeit, die Frage im Wege eines internationalen Verständigungsverfahrens mit der Steuerverwaltung des anderen Staates abzuklären; ein derartiges Verständigungsverfahren müsste aber von dem Theaterbetreiber in…

EAS 3099Steuerliche Behandlung des deutschen ATZ-Aufstockungsbetrages
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2826-IV/4/200928.10.2009

…die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für Arbeit…