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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 975

Französische Mieterträgnisse einer österreichischen Immobiliengesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftA 13/14-IV/4/96vom 02.12.1996

Wortlaut laut Findok

Erwirbt eine österreichische Immobilien-GmbH in Frankreich ein Bürohaus - ohne dort eine Betriebstätte zu begründen - dann unterliegen die aus der Vermietung dieses Objektes erzielten Einkünfte nach französischem Recht der französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen für eine solche Besteuerung keine Rechtsgrundlage erkannt werden. Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem aufgeworfenen Problem ist allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht möglich. Sollten daher gegenteilige Ansichten auf französischer Seite vertreten werden, so müssten die einschlägigen Rechtsgrundlagen der französischen Steuergesetzgebung bekanntgegeben werden; erst dann könnte eine vertiefte Untersuchung bezüglich der Vereinbarkeit mit dem geltenden Abkommen angestellt werden. 2. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

MietentgeltAbzugsbesteuerungSteuerabzug

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 13/14-IV/4/96
Stammnummer
14992
Gültig
02.12.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF

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