Findok · EAS-Auskünfte
EAS 975
Französische Mieterträgnisse einer österreichischen Immobiliengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftA 13/14-IV/4/96vom 02.12.1996
Wortlaut laut Findok
Erwirbt eine österreichische
Immobilien-GmbH in Frankreich ein Bürohaus - ohne dort eine
Betriebstätte zu begründen - dann unterliegen die aus der Vermietung
dieses Objektes erzielten Einkünfte nach französischem Recht der
französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von
der Besteuerung freizustellen.
Sollte Frankreich tatsächlich neben der Besteuerung
der Mieteinkünfte von den nach Österreich transferierten Beträgen
zusätzlich eine 25%ige Abzugssteuer erheben, so kann aus dem geltenden
Doppelbesteuerungsabkommen für eine solche Besteuerung keine
Rechtsgrundlage erkannt werden. Eine eingehendere Auseinandersetzung mit dem
aufgeworfenen Problem ist allerdings im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht
möglich.
Sollten daher gegenteilige Ansichten auf französischer
Seite vertreten werden, so müssten die einschlägigen Rechtsgrundlagen
der französischen Steuergesetzgebung bekanntgegeben werden; erst dann
könnte eine vertiefte Untersuchung bezüglich der Vereinbarkeit mit dem
geltenden Abkommen angestellt werden.
2. Dezember
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 13/14-IV/4/96
- Stammnummer
- 14992
- Gültig
- 02.12.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF