Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1927
Untergeordnete Geschäftsführertätigkeit für eine brasilianische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 8/37-IV/4/01vom 04.09.2001
Wortlaut laut Findok
Übernimmt
der handelsrechtliche Geschäftsführer einer österreichischen
Gesellschaft zusätzlich eine risikobehaftete und mit etwa 800.000 ATS
dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische
Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der
Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers
betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage
jährlich nicht übersteigen werden, dann wird es unter diesen
Gegebenheiten im Rahmen der Gestaltungsfreiheit liegen, darüber zu
entscheiden, ob diese Tätigkeit unter Abschluß eines Dienstvertrages
oder eines Werkvertrages ausgeübt werden soll.
In beiden
Fällen wäre es aber rechtswidrig, die
Geschäftsführergehälter von der österreichischen Besteuerung
freizustellen. Denn diese unterliegen in beiden Fällen grundsätzlich
der österreichischen Besteuerung, da sowohl Artikel 15 DBA-Brasilien im
Fall von nichtselbständiger Arbeit als auch Artikel 14 DBA-Brasilien im
Fall einer selbständigen Arbeit das grundsätzliche Besteuerungsrecht
Österreich als dem Ansässigkeitsstaat des Geschäftsführers
zuweist. Im Fall der unselbständigen Arbeit würde Brasilien lediglich
jenen Teil der Jahresvergütung besteuern dürfen, der auf die etwa
7-tägige Berufstätigkeit in Brasilien entfällt; Österreich
würde korrespondierend hiezu Steuerfreistellung gewähren. Im Fall der
selbständigen Arbeit wäre für das Aufleben eines brasilianischen
Besteuerungsanspruches erforderlich, dass der in Österreich lebende
Geschäftsführer durchgehend über eine "Betriebstätte" in
Brasilien verfügt. Nur wenn dies der Fall sein sollte, müsste auch in
diesem Fall eine Aufteilung der Vergütung vorgenommen werden, wobei sich in
diesem Fall der Aufteilungsschlüssel darnach zu orientieren hätte,
inwieweit die Funktionen in der brasilianischen Betriebstätte und jene
außerhalb dieser Betriebstätte zur Einkünfteerzielung des
Geschäftsführers beigetragen haben.
04.
September 2001 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
- Art. 14 DBA BR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Brasilien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 431/1976
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 8/37-IV/4/01
- Stammnummer
- 1939
- Gültig
- 04.09.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF