…€ 7.714,58 nicht der begünstigten Besteuerung nach § 67 Abs. 3 EStG 1988, sondern vielmehr jener nach § 67 Abs. 6 leg.cit. zu unterziehen sei. Darüber hinaus stellte der Prüfer fest, dass die an diverse Bedienstete der Bw. ausbezahlten Beträge für "Mehrarbeit Dr.L…
…ausbezahlten Beträge für "Mehrarbeit Dr. L." im Jahre 2000 der Besteuerung zu unterziehen sind oder nicht. Nach der Aktenlage steht fest, dass nach den in der Lohnverrechnung der Bw. vom Prüfer vorgefundenen und von mehreren Arbeitnehmern am 11. Oktober 2000 unterfertigten Bestätigungen Beträge für "Mehrarbeit…
…die Ermittlung des "nach § 68 EStG zu begünstigenden" Zuschlages für beispielsweise "0,75 Werteinheiten Dauermehrleistung" gelangt zu einem begünstigungsfähigen Betrag von "genau" S 487,43 (das sind - nach der näher dargelegten Berechnung - 50 % "Zuschlag" bei S 1.462,476 unter Annahme einer nach § 61 Abs…
…50) um nachträgliche Zahlungen von Überstunden für abgelaufene Kalenderjahre handelt, könne nicht gefolgt werden. Eine effektive Überstunden-Nachzahlung für das Vorjahr hätte zum einen einen weit höheren Betrag erbracht, zum anderen hätten dann in den Monaten Jänner bis März 1997 keine Mehrarbeitsleistungen mehr erfolgen dürfen…
…aus einem Aktenvermerk des Finanzamtes im Lohnsteuerakt hervorgeht, erklärte die Gesellschafter-Geschäftsführerin die genannten Beträge als Einkünfte aus selbständiger Arbeit und machte als Betriebsausgaben gleichzeitig das Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 6% geltend. Mit Bericht vom 16.7.2003 legte das Finanzamt für den 9. 18…
…erhält; wenn der Arbeitnehmer darüber hinaus einen Betrag für die Überstunde erhält, kann dieser Mehrbetrag als Zuschlag für Mehrarbeit (Überstundenzuschlag) gelten. Wird die Überstunde durch Zeitausgleich abgegolten, der Überstundenzuschlag hingegen ausgezahlt, dann ist eine Steuerfreiheit nicht gegeben, weil die Voraussetzung für die Steuerfreiheit der im …
…40 Stunden betragen. Im Bedarfsfall war der Bw. jedoch verpflichtet Mehrarbeit zu leisten. Die Einteilung der Normalarbeitszeit oblag dem Arbeitgeber gemäß § 19 c Arbeitszeitgesetz unter Beachtung der geltenden Betriebsvereinbarungen. Für den Bw. galt der Kollektivertrag für die Arbeitnehmer von X-Unternehmen. Aufgrund der für ihn…
…er die begünstigte Besteuerung der im Jahr 2015 erhaltenen Urlaubsvergütungen wie folgt: | Monat | Betrag | Anmerkung | März | 789,58 | Urlaubsvergütung für 5 Tage; 50 % der Berechnungsgrundlage von € 315,83 | Mai | 840,48 | Urlaubsvergütung für 5 Tage…
…die für die Kapitalgesellschaft mit einem bestimmten Aufwand verbunden sei, steuerlich anders zu beurteilen sein sollte, als ein mit einem gleich hohen Aufwand verbundener Barbezug. Auch die jüngste Rechtsprechung des VwGH (23.2.2010, 2007/15/0003) würde besagen, dass eine von der Gesellschaft an…
…nicht mehr möglich. Ein durchaus realistischer Betrag von monatlich ca. € 22,00 bis € 25,00 wurde aus meiner Sicht zu Recht daher angesetzt und kann ab den Veranlagungen der Jahre 2010 bis laufend eines monatlichen Bedarfs für Hilfs- und Heilmittel jederzeit erbracht werden…
…0087) solche, die nicht für den üblichen Lohnzahlungszeitraum (in der Regel ein Zeitraum von einem Monat) geleistet werden. Der laufende Arbeitslohn steht in unmittelbarer Beziehung zu der laufend erbrachten Arbeitsleistung; seine Höhe orientiert sich daher regelmäßig an dieser. So ist etwa die Bezahlung für Mehrarbeit…
…würden, seien bis zu einem Sechstel der laufenden Bezüge eines Kalenderjahres mit festen Steuersätzen begünstigt zu besteuern. Der übersteigende Betrag werde nach dem Lohnsteuertarif versteuert. Das Finanzamt gehe unerklärlicherweise auch davon aus, dass bei der Lohngestaltung die Sonderzahlung Grundlage für den Nachtzuschlag gewesen wäre. Entgegen…
…für jede der erbrachten Leistungen betrage € 10,00 und sei sofort nach Beendigung der Tätigkeit ausbezahlt worden. Da die Kurse und Lehrabschlussprüfungen über das ganze Jahr stattgefunden hätten, habe er zwecks besserer Übersicht alle Zahlungen pro Person auf ein Jahr zusammengefasst. b) Honorarnote von…
…20 Euro betragen. 1.5. Von Mitarbeitern der Verwaltung wurden in den Jahren 2014 - 2016 Aufzeichnungen über die durch den Geschäftsführer im Unternehmen geleistete Arbeitszeit geführt. Stunden, die außerhalb des Unternehmens im Home-Office oder auf Dienstreisen erbracht wurden, wurden dabei nicht berücksichtigt. Für das…
…bei P einerseits bis 31. Mai 1994 als Angestellter im Rahmen eines Dienstverhältnisses beschäftigt gewesen, daneben seien für Arbeiten an Bauprojekten von P auf freiberuflicher Basis Stundenhonorare ausbezahlt worden, für deren Besteuerung er selbst Sorge zu tragen hatte und die der Umsatzsteuer unterlagen. Der Bw…
…dass für das Dienstverhältnis die Bestimmungen des Angestelltengesetzes gelten und dass - da der Dienstnehmer leitender Angestellter sei - die Bestimmungen des Arbeitszeit - und des Arbeitsruhegesetzes keine Anwendung finden. Von der Bw. wurden für den Dienstnehmer A bei der laufenden Lohnverrechnung Überstundenzuschläge steuerfrei belassen. Diese Zuschläge betragen…
…von S 3,5 Mio. aufzubringen gewesen. In diesem Zusammenhang sei darauf hinzuweisen, dass das Ansammlungsverfahren lt. Bw. bis zum 31. Juni 1997 durchgeführt worden sei. Die Ermittlung jenes Betrages, der erforderlich sei, die Versorgungsleistung der Fr. S.F. zu decken, sei somit noch für…
…Ausführungen (siehe in BVE-Begründung v.22.06.15 ausführlicher) waren die von Mietern geleisteten Beträge als Mietvorauszahlung zu beurteilen und in Veranlagungsjahren des Zuflusses zu besteuern. Ad Umsatzsteuer: Als echte zugeflossene und vereinnahmte Mietvorauszahlung liegt eine umsatzsteuerrelevante Einnahme vor, für welche die Steuerschuld gemäß …
…zusammengerechnet werden und die zusammengerechneten Beträge in das Wareneingangsbuch eingetragen werden und die Berechnungsunterlagen zu den Summenbildungen (Rechenstreifen) aufbewahrt werden. Nachdem im konkreten Fall diese Voraussetzungen nicht erfüllt wurden, war jedenfalls von einer Verletzung der Verpflichtung des § 127 BAO auszugehen und war diese ua. für …
…dass bei Vorliegen von zwei Dienstverhältnissen das Kilometergeld als Werbungskosten zustehe. 1997 und 1998 seien keine diesbezüglichen Werbungskosten geltend gemacht worden. Er könne aus den Bescheiden für die Jahre 1997 und 1998 nicht entnehmen, welche Beträge als Werbungskosten für Fahrten zwischen zwei Dienstorten in Ansatz…