…unter welchen Gegebenheiten der Steuerpflichtige zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist. Dies richtet sich daher ausschließlich nach inländischem Recht und zwar sowohl bei unbeschränkt wie auch bei beschränkt Steuerpflichtigen. Gemäß § 42 Abs. 2 EStG 1988 besteht für beschränkt Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Abgabe einer Steuerklärung…
…Weise von den Auslandsgewinnen abzugrenzen. Die Bestimmung soll auf diese Weise den Eintritt sowohl internationaler Doppelbesteuerungen als auch internationaler Keinmalbesteuerungen vermeiden. Eine inländische Gewinnminderung durch Ansatz fremdüblicher fiktiver Zinsen kann daher nur dann als im Sinn des Art. 9 DBA-Schweiz und des § 6 Z…
An einer österreichischen Aktiengesellschaft (Ö-AG) sind zwei in der Schweiz ansässige Aktiengesellschaften beteiligt: die börsennotierte A-AG zu 99% und die B-AG zu 1%, wobei die B-AG im Alleineigentum der A-AG steht. Die A-AG hat keine Dienstnehmer und verwendet zur…
…dass Vergütungen an einen "Künstler" bezahlt wurden, ist bei diesen Sachverhaltsgegebenheiten nicht abkommenskonform ergangen. Denn im Rahmen der österreichisch-deutschen Konsultationen vom 16. Juni 2000 (AÖFV. Nr.200/2000) wurde übereinstimmend zwischen den beiden Steuerverwaltungen festgestellt, dass bei Musikern der Sparte "Unterhaltungsmusik" eine Künstlereigenschaft nur…
…in Österreich für vollstreckbar zu erklären (Art. 11 Abs. 2). Diese vertragliche Verpflichtung zur zwangsweisen Abgabeneinbringung besteht unabhängig davon, ob bzw. wann der deutsche Abgabenschuldner in Österreich einen Wohnsitz begründet hat. 01. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Das DBA-Schweiz enthält in Artikel 28 eine Bestimmung, derzufolge "das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt" wird. Diese Bestimmung ist nicht so zu verstehen, dass hierdurch Österreich durch das Abkommen verpflichtet wird, von einer gemäß dem DBA steuerfrei zu stellenden…
…Antrag im Fall des Abschlusses des Betriebsprüfungsverfahrens) bereit, auf der Grundlage von § 48 BAO eine bis zum Abschluss des Verständigungsverfahrens befristete Steuerbefreiung für den im BP-Verfahren angesetzten Erhöhungsbetrag des Veräußerungsgewinnes anzuordnen. 07. Jänner 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…dieser oder ähnlicher Art mit einzelnen inländischen Veranstaltungsunternehmern oder mit einzelnen Wirtschaftstreuhandkanzleien Vereinbarungen über den Inhalt und die Ausgestaltung solcher Formulare zu treffen. Sollte allerdings für eine gesamte Branche im Interesse einer reibungslosen Abwicklung internationaler Wirtschafts- oder Kulturbeziehungen eine Vorabklärung besonders drückender Nachweisprobleme wichtig sein…
…dann wird man die im Laufe des Jahres anfallenden Vergütungen DBA-entlastet zur Auszahlung bringen können, wenn innerhalb eines Jahres nach der ersten Überweisung der genaue Gesamtbetrag feststeht, wenn dieser sodann in den Vordruck ZS-QU2 (oder ZS-QU1) übernommen und der Vordruck mit Ansässigkeitsbescheinigung…
…besteht, dass Verluste, die beim Absatz der Produkte anfallen, grundsätzlich vom Produzenten zu tragen sind (denn ein fremder Händler hätte sich von der Vermarktung eines verlustbringenden Produktes getrennt). 2. Doch selbst wenn die erste Frage im Sinn der Feststellungen der deutschen Betriebsprüfung zu beantworten ist…
Unterhält ein österreichisches Unternehmen in Griechenland eine Betriebstätte, so steht gemäß Artikel 7 DBA-Griechenland das Besteuerungsrecht an den Betriebstättengewinnen Griechenland zu; diese Gewinne sind in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Es ist richtig, dass die Freistellungsverpflichtung auf österreichischer Seite unabhängig davon besteht…
…wenn es die österreichische Konzerngesellschaft unterlässt, diesen in Österreich freizustellenden Lohnaufwand an die schweizerische Konzerngesellschaft weiterzubelasten; denn es handelt sich hierbei um (nachträgliche) Entgelte für eine Tätigkeit, deren Nutznießer die schweizerische Konzerngesellschaft war. Die Entgelte dürfen daher aufwandmäßig die Gewinne der österreichischen Gesellschaft nicht belasten…
Wurde in einem potentiellen Steueroasenfall vom Finanzamt gemäß § 162 BAO der Auftrag erteilt, den Empfänger von Provisionszahlungen zu benennen und verweigert der Abgabepflichtige, diesem Empfängerbenennungsauftrag nachzukommen, dann verlieren die Provisionszahlungen bereits aus diesem Grund die steuerliche Abzugsfähigkeit. Der Empfängerbenennung wird nicht entsprochen, wenn hinter dem…
Bietet eine in Frankreich ansässige natürliche Person auf selbständiger Basis Kurse im Bereich der Erwachsenenbildung an und übt sie diese Vortragstätigkeit auch kurzfristig in Österreich aus, so wird durch die einmalige vorübergehende Anmietung von Räumlichkeiten im Inland für die Dauer von 50 Tagen noch…
…befasste Finanzamt Eisenstadt einerseits eine Bestätigung verlangen wird, dass die von der österreichischen Lohnsteuer zu entlastenden Teile der betreffenden Zahlungen tatsächlich korrespondierend der deutschen Besteuerung unterzogen worden sind (oder noch werden) und dass andererseits eine Klärung darüber herbeigeführt wird, ob eine Weiterbelastung an die deutsche…
…der Tochtergesellschaft Aufgaben im Bereich des Vertriebes der ggstl. Produktlinie für die deutsche Muttergesellschaft erfüllen, lässt vermuten, dass der Bestand einer Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland zu bejahen sein wird. 21. September 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nach geltendem Recht in voller Höhe nachzufordern, wenn eine "offenkundige" verdeckte Ausschüttung (§ 1 Z 2 VO BGBl. Nr. 56/1995) vorliegt, oder wenn keine Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Muttergesellschaft auf jenen Vordrucken beigebracht wird, die für Zwecke einer abkommensgemäßen Steuerentlastung in Österreich aufgelegt sind (§ 4 Abs…
Hat ein Dienstnehmer eines internationalen Konzerns im Jahr 2000 den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen und damit die Ansässigkeit im Sinn des österreichisch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens nach Frankreich verlegt, dann entzieht das Abkommen Österreich sämtliche Besteuerungsrechte an seinen in- und ausländischen Zinsenerträgnissen sowie an ausländischen Aktienerträgnissen (einschließlich Substanzgewinnen…
…dort weiterbehandelt werden. Das geschilderte Sachverhaltsbild lässt jedenfalls erkennen, dass der im örtlichen Vertriebsbereich der schweizerischen T2-AG erzielte Gewinn in einem den jeweiligen Funktionen gerecht werdenden Maße zwischen Österreich und der Schweiz geteilt werden muss; sollten auf schweizerischem Staatsgebiet im gegebenen Zusammenhang keine Funktionen…
Kapitalertrag, den (beschränkt steuerpflichtige) ausländische Anleger aus obligatorischen Genussrechten erzielen, ist nicht vom Katalog der in § 98 EStG 1988 aufgezählten steuerpflichtigen Inlandseinkünfte erfasst; ein solcherart nicht steuerpflichtiger Kapitalertrag kann daher auch keiner im Abzugsweg erhobenen Einkommensteuer (Kapitalertragsteuer) unterliegen. EStR 2000 Rz 7775 ff zeigen die…