…80 BAO zur Haftung für offene Abgabenschuldigkeiten und Nebenansprüche der F-GmbH in Höhe von € 47.749,09 herangezogen. Diesem Bescheid ist ein Vorhalteverfahren vorausgegangen. Darin wurde der Bw aufgefordert, dem Finanzamt zum Nachweis der Erfüllung seiner Pflichten eine Auflistung aller Gläubiger zum Zeitpunkt…
…vorgeschrieben. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, besteht bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraus (vgl. u.a. das hg. Erkenntnis vom 17…
…eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben, aber er hat kein Zahlungserleichterungsansuchen eingebracht. Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung erkannt hat, besteht bei festgesetzten Abgaben die Pflicht zur Entrichtung des Säumniszuschlages ohne Rücksicht auf die sachliche Richtigkeit der Vorschreibung. Die Säumniszuschlagspflicht setzt nur den Bestand einer…
…festgestellt wurde - im Inland nicht steuerpflichtig ist. Mangels Bestand eines Abgabenanspruchs war somit auch keine Umsatzsteuer festzusetzen, weder für 2010 und 2011 noch für die übrigen Streitjahre. Der Terminus "Abgabenanspruch" ist aber nicht ident mit dem Begriff "Abgabenschuldigkeit". Unter letzterem ist ebenso wie unter "Nachforderung…
…haben die Abgabenbehörden auch auf etwaige Unrichtigkeiten der Abgabenverrechnung Bedacht zu nehmen. Ein Säumniszuschlag kann nur wegen der nicht rechtzeitigen Entrichtung einer Abgabenschuldigkeit, nicht aber wegen eines fehlerhaften Buchungsvorganges festgesetzt werden (VwGH 21.4.1983, 83/16/0016). Rz 914: Im Fall der Bewilligung der…
…Verfassungs- und Gemeinschaftswidrigkeit der Quellensteuer eine Abgabenzahlungsschuld weder auf der Grundlage des Haftungsbescheides noch des Abgabenbescheides gegeben wäre, lässt sich nichts gewinnen, da nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Säumniszuschlagspflicht nicht den Bestand einer sachlich richtigen Abgabenschuld voraussetzt, sondern nur einer formellen, wobei die…
…Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 9. August 2021 wurde über Herrn ***Bf1*** ein erster Säumniszuschlag (für einen Betrag an Umsatzsteuer 2015 von € 14.970,00) in Höhe von € 299,40 festgesetzt, da die angeführte Abgabenschuldigkeit nicht bis 15. Februar 2016 entrichtet worden sei…
…Fehlbetrag, der einen Säumniszuschlag in Höhe von 314,27 € auslöste. Am 13.4.2011 wurde die Umsatzsteuer 1/2011 zur Gänze getilgt. Gemäß § 217 Abs. 4 lit. b i. V. m. § 230 Abs. 2 BAO sind Säumniszuschläge für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als…
…0072). Für die Verwirkung eines Säumniszuschlages ist es somit unbeachtlich, ob die Festsetzung der Stammabgabe rechtmäßig, rechtskräftig oder mit Beschwerde angefochten ist oder ob die maßgebliche Selbstberechnung der Stammabgabe richtig ist. Bemessungsgrundlage des Säumniszuschlages ist allein die nicht entrichtete (beziehungsweise nicht rechtzeitig entrichtete) Abgabenschuldigkeit (vgl…
…§ 212 Rz 52). Das Finanzamt kann daher nicht - wie vom Bf beantragt - darauf verzichten. Die Festsetzung von Stundungszinsen setzt lediglich den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraus (VwGH 27.8.2008, 2008/15/0202, 0203). Bereits ab 1975 gelangte bei der Bewilligung von Zahlungserleichterungen aus Vereinfachungsgründen…
…gesetzeskonform ergangen, sodass die Beschwerde insoweit als unbegründet abzuweisen war. Zu den Aussetzungszinsen: Laut ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren setzt die Pflicht zur Festsetzung von Aussetzungszinsen nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern einer formellen Abgabenschuld voraus (vgl. VwGH 30…
…sich ausschließlich gegen die den Stundungszinsen und dem Säumniszuschlag zugrundeliegenden Umsatzsteuerforderungen. Hierzu ist festzuhalten, dass sowohl die Stundungszinsen als auch der Säumniszuschlag lediglich den Bestand einer formellen Zahlungsverpflichtung voraussetzen. Sie sind daher auch dann festzusetzen, wenn der zugrundeliegende Abgabenbescheid rechtswidrig sein sollte und können daher…
…Verpflichtungen nachzukommen ist. Wenn gem. § 119 BAO die für den Bestand und Umfang einer Abgabepflicht bedeutsamen Umstände vollständig offenzulegen sind und nach § 138 BAO zudem der Inhalt der Ausführungen des Abgabepflichtigen zu erläutern, zu ergänzen und zu beweisen bzw glaubhaft zu machen ist, wird auch…
…Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu den Nebengebühren (Säumniszuschlag, Stundungs- und Aussetzungszinsen) setzt die Pflicht zur Erhebung dieser Nebengebühren nicht den Bestand einer sachlich richtigen oder gar rechtskräftigen, sondern nur einer formellen Abgabenschuld voraus. Im Falle der Abänderung der formellen Abgabenschuld sind nach den…
…ist Folgendes entgegenzuhalten: Die in § 9 iVm § 80 BAO normierte persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH wird als Maßnahme der Abgabeneinhebung durch Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend gemacht. Eine solche Haftungsinanspruchnahme setzt lediglich den Bestand von Abgabenschuldigkeiten voraus, nicht jedoch, dass diese Abgaben dem Erstschuldner gegenüber…
…Säumniszuschläge sind für Abgabenschuldigkeiten insoweit nicht zu entrichten, als a) ihre Einhebung gemäß § 212a ausgesetzt ist, b) ihre Einbringung gemäß § 230 Abs. 2, 3, 5 oder 6 gehemmt ist, c) ein Zahlungsaufschub im Sinn des § 212 Abs. 2 zweiter Satz nicht durch Ausstellung eines Rückstandsausweises …
…zu verbuchen. Ein sich aus der Gebarung (§ 213) unter Außerachtlassung von Abgaben, deren Einhebung ausgesetzt ist, ergebendes Guthaben eines Abgabepflichtigen ist zur Tilgung fälliger Abgabenschuldigkeiten zu verwenden, die dieser Abgabepflichtige bei derselben Abgabenbehörde hat; dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist (…
…fest. Mit dem weiteren Bescheid über die Festsetzung eines ersten Säumniszuschlages vom 11. Juni 2003 gelangte von der Umsatzsteuernachforderung (3.213,97) ein Säumniszuschlag im Ausmaß von 2 % der Bemessungsgrundlage (64,28 €) mit der Begründung zur Vorschreibung, dass die Abgabenschuldigkeit nicht bis zum 15…
…die Zahlung der Abgabenschuldigkeiten eine besondere Härte bedeuten würde, der nicht durch Einräumung von Zahlungserleichterungen abgeholfen werden könnte. Bestehe eine solche Möglichkeit, so bedürfe es keiner Abgabennachsicht. Finanzielle Engpässe alleine seien nämlich nicht zur Rechtfertigung der Unbilligkeit geeignet. Auch der Bestand einer sachlichen Unbilligkeit sei…
…90/15/0060), weshalb auch der Bestand einer persönlichen Unbilligkeit zu verneinen war. Da aus den dargestellten Gründen berufungsgegenständlich somit weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der nachsichtsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten vorliegt und es damit schon an der Tatbestandsmäßigkeit im Sinne des § 236 BAO…