…Ansässigkeitsbescheinigung und Substanzerklärung der Muttergesellschaft (gegebenenfalls unter Darlegung weiterer relevanter Umstände) widerlegt werden. Handelt es sich um eine funktionslose Holding, sodass die Einkünfte der operativen Muttergesellschaft zuzurechnen sind, so ist neben dem Vordruck ZS-EUMT der Muttergesellschaft auch eine formlose Bestätigung der direkt beteiligten funktionslosen…
Die Hauptverantwortung für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen…
Im Bereich der Verrechnungspreisgestaltung bildet die Frage der Tragung des Währungsrisikos einen eigenen Problemkreis, zu dem bisher keine allgemeingültigen Detailaussagen vorliegen. Aus Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze ist aber eine Bestätigung der in der Literatur zu findenden Auffassung erkennbar, dass Parteienvereinbarungen im Grunde steuerlich…
…Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern…
…Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß § 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich zu erfolgen habe, dann könnte der Steuerabzug in Österreich risikofrei nur dann unterlassen werden, wenn eine diesbezügliche Bestätigung der Eidgenössischen Steuerverwaltung in Bern beigebracht…
…Dieser Nachweis könnte entweder durch eine Bestätigung der finnischen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung des finnischen Arbeitgebers in Verbindung mit einem Nachweis über die Besteuerung der betreffenden Gehaltsteile in Finnland erbracht werden. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…kann allerdings auch durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung belegt werden, dass Deutschland die US-Einkünfte einer deutschen Betriebstätte der deutschen GmbH zurechnet und daher Steuerfreistellung in Österreich gemäß dem DBA erwartet. 04. Oktober 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…werden. Die vom niederländischen Finanzministerium einlangende Bestätigung über die Entlastungsberechtigung würde sodann von Amts wegen an das Finanzamt Eisenstadt weitergeleitet werden. In diesem Fall ist es nicht erforderlich, auf dem genannten Vordruck noch zusätzlich eine Bestätigung der niederländischen Finanzverwaltung über die Ansässigkeit des Orchesters einzuholen…
…erforderlich ist, wenn das Entgelt ohne Abzug der nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG zu erhebenden Steuer ausgezahlt werden soll. Die deutsche Verwaltung müsste die Gemeinnützigkeit des Vereines und die Zurechnung des österreichischen Gastspieles zur Gemeinnützigkeitssphäre des Vereines bestätigen oder zumindest alternativ bestätigen, dass…
…daher durch das zuständige österreichische Wohnsitzfinanzamt zu untersuchen sein. Ein gewichtiges Indiz für den durchgehenden Weiterbestand der Ansässigkeit in Frankreich bis Ende 1994 könnte eine diesbezügliche Bestätigung der französischen Abgabenbehörden sein. 26. Juni 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung der auszahlenden Stelle in Verbindung mit einem Nachweis über die steuerliche Erfassung der betreffenden Bezüge in Deutschland erbracht werden (ähnliches Nachweisproblem: EAS 400). 10. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…Bestätigung der Auffassung, dass Ziffer 10 lit. a und b des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des Doppelbesteuerungsabkommens sich nur auf den "abhängigen Vertreter" bezieht in Abschn. B Z 1 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 2. Februar 19996). Fraglich mag indessen sein, ob der…
…Nachweis des Vorliegens der gegenständlichen Befreiungsvoraussetzungen liegt auf Seiten des österreichischen Veranstalters (Hinweis auf VwGH 27.11.2003, 2000/15/0033, betr. Nachweisverpflichtung für den sogenannten "Künstleranteil"). In Fällen dieser Art wird eine wirksame Haftungsbefreiung für den Veranstalter nur durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung…
…der Besteuerung zu entlasten sind, ist eine entsprechende Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung erforderlich, aus der sich das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (überwiegende öffentliche Förderung oder fehlende Gewinnerzielung) ergibt (siehe auch Abs. 20 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung). Eine Bescheinigung, dass das Orchester in Deutschland von der…
…daher erforderlichenfalls von der Veranstaltungs-GMBH nähere Auskünfte über die steuerlich relevanten Aspekte einholen (Kopie der Verträge und der Überweisungsbelege, Ansässigkeitsbescheinigungen) und kann auf dieser Grundlage im Amtshilfeweg die niederländische Steuerverwaltung einerseits um Bestätigung der korrespondierenden Erfassung der Beträge im Rechnungswerk der holländischen Gesellschaften ersuchen…
…Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH vom 23.6.1992, BStBl…
…auch von Bedeutung, ob die Entstehung der LLC - wie im Fall einer Personengesellschaft - ausschließlich durch einen Gesellschaftervertrag herbeigeführt werden kann, oder ob eine Eintragung in einem öffentlichen Buch (Handelsregister, Firmenbuch oder sonstige Bestätigung der Durchführbarkeit des Gesellschaftervertrages durch eine "öffentliche Instanz" - BFH v. 23.6…
…ob der Dividendenbezug unmittelbar oder mittelbar über eine transparente KG erfolgt. Das Fehlen eines förmlichen Gegenseitigkeitsverhältnisses schließt aber nicht aus, dass die österreichische GmbH selbst eine Gegenseitigkeitsbestätigung von der eidgenössischen Steuerverwaltung einholt. Sollte diese Bestätigung von der Eidgenössischen Steuerverwaltung erst nach Abführung der Kapitalertragsteuer erteilt…
…steht Artikel 7 des DBA Deutschland der inländischen Besteuerung entgegen. Bestätigt daher die deutsche Steuerverwaltung die deutsche Ansässigkeit der österreichischen Gesellschaft, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005 (für die von der Bestätigung abgedeckten Zeiträume) unmittelbar auf Grund des DBA eine…
…3 des Abkommens wäre dies das Bundesministerium der Finanzen in Berlin; es sei denn, dass das Ministerium die Befugnis zur Erteilung derartiger Bestätigungen an das örtlich zuständige Finanzamt delegiert hat; eine solche Delegierung ist allerdings von Deutschland bislang der österreichischen Seite noch nicht notifiziert worden…