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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 940

Deutsche Knappschaftspension

geltende FassungEAS-AuskunftG 112/1-IV/4/96vom 10.09.1996

Wortlaut laut Findok

  Verlegt ein deutscher Pensionist, der eine deutsche Knappschaftsrente bezieht, seinen Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich, dann wäre diese Rente nur dann von der österreichischen Besteuerung freizustellen, wenn sie unter Artikel 10 DBA-Deutschland fällt. Dies wäre dann der Fall, wenn sie als Bezug aus der deutschen Sozialversicherung anzusehen wäre. Ob dies der Fall ist, müsste von Parteienseite nachgewiesen werden. Dieser Nachweis könnte entweder durch eine Bestätigung der deutschen Steuerverwaltung oder durch eine Erklärung der auszahlenden Stelle in Verbindung mit einem Nachweis über die steuerliche Erfassung der betreffenden Bezüge in Deutschland erbracht werden (ähnliches Nachweisproblem: EAS 400). 10. September 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

PensionWohnsitzverlegungWohnsitzaufgabeRentenRuhegehälterFreistellungSteuerfreistellungNachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 112/1-IV/4/96
Stammnummer
15296
Gültig
10.09.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF