RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3092

Gewinnausschüttung einer inländischen GmbH mit deutscher Geschäftsleitung an die deutsche Muttergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/3086-IV/4/2009vom 25.11.2009

Wortlaut laut Findok

Wird festgestellt, dass die Geschäftsleitung einer österreichischen GmbH, die eine Logistikimmobilie in Österreich betreibt, sich auf deutschem Staatsgebiet befindet, weil die GmbH-Geschäftsführer sich seit mehreren Jahren nicht mehr in Österreich aufgehalten haben und alle für den Geschäftsbetrieb der GmbH erforderlichen Dispositionen und Anordnungen von Deutschland aus getroffen werden, dann handelt es sich bei dieser GmbH um eine in Deutschland ansässige Gesellschaft. Die von dieser österreichischen GmbH an die deutsche Muttergesellschaft getätigten Gewinnausschüttungen fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA Deutschland, weil diese Bestimmung im gegebenen Zusammenhang nur zur Anwendung kommen kann, wenn eine in Österreich ansässige Kapitalgesellschaft eine Gewinnausschüttung vornimmt. Sind die Gewinnausschüttungen nach österreichischem Recht der in Deutschland ansässigen Muttergesellschaft (jedoch nicht einer inländischen Betriebstätte dieser Gesellschaft) zuzurechnen, steht Artikel 7 des DBA Deutschland der inländischen Besteuerung entgegen. Bestätigt daher die deutsche Steuerverwaltung die deutsche Ansässigkeit der österreichischen Gesellschaft, kann nach Maßgabe der DBA-Entlastungsverordnung BGBl. III Nr. 92/2005 (für die von der Bestätigung abgedeckten Zeiträume) unmittelbar auf Grund des DBA eine Steuerbefreiung vom Kapitalertragsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Sollte die deutsche Mutterkapitalgesellschaft allerdings als Kapitalanlagegesellschaft unter § 42 Investmentfondsgesetz 1993 fallen, wären weitere Überlegungen anzustellen. Bundesministerium für Finanzen, 25. November 2009

Normen und Schlagworte

LogistikimmobilienGeschäftsleitungsortOrt der Geschäftsleitungdoppelansässige GesellschaftenZurechnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/3086-IV/4/2009
Stammnummer
44021
Gültig
25.11.2009 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF