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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2616

Öffentlich subventionierte Produktionskosten einer französischen Künstlergruppe

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0372-IV/4/2005vom 27.05.2005

Wortlaut laut Findok

Die Hauptverantwortung für die Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4 DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert werden". Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beitragen haben. Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen des österreichischen Gastspieles zur Aufführung gelangt, solcherart zu 80% aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen französischen Mitteln gefördert, sind - falls eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Behörde Frankreichs vorliegt - die hier maßgebenden Voraussetzungen für die Steuerfreistellung in Österreich erfüllt; es ist nicht erforderlich, dass die Förderung ausschließlich auf das Österreich-Gastspiel gerichtet ist. 27. Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

GastspieleSubventionenFörderungen der EU

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0372-IV/4/2005
Stammnummer
24860
Gültig
27.05.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF