Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2616
Öffentlich subventionierte Produktionskosten einer französischen Künstlergruppe
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0372-IV/4/2005vom 27.05.2005
Wortlaut laut Findok
Die Hauptverantwortung für die
Beantwortung der Frage, ob die Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 3 und/oder 4
DBA-Frankreich für einen Auftritt einer französischen
Künstlergruppe in Österreich vorliegen, trägt die
französische Steuerverwaltung. Denn sie muss bestätigen, dass die
Gastspieltätigkeiten in Österreich "überwiegend aus
öffentlichen Mitteln des erstgenannten Staates" (hier: Frankreich) "seiner
Gebietskörperschaften oder seiner Körperschaften des öffentlichen
Rechts finanziert werden".
Nach Auffassung des BM für Finanzen sollte kein
Anstoß daran genommen werden, dass als "öffentliche Mittel
Frankreichs" auch EU-Förderungen gewertet werden, da zu diesen die
Mitgliedstaaten und damit auch Frankreich beitragen haben.
Wurde solcherart die Gesamtproduktion, die auch im Rahmen
des österreichischen Gastspieles zur Aufführung gelangt, solcherart zu
80% aus EU-Förderungen und zentralstaatlichen und regionalen
französischen Mitteln gefördert, sind - falls eine entsprechende
Bestätigung der zuständigen Behörde Frankreichs vorliegt - die
hier maßgebenden Voraussetzungen für die Steuerfreistellung in
Österreich erfüllt; es ist nicht erforderlich, dass die Förderung
ausschließlich auf das Österreich-Gastspiel gerichtet ist.
27.
Mai 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 Abs. 3 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- Art. 17 Abs. 4 DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0372-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24860
- Gültig
- 27.05.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF