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EAS 611Gewinnausschüttungen an deutsche Beteiligungsholding
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1018/8/1-IV/4/9412.04.1995

Hat ein deutscher Industriekonzern seine Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften in einer reinen Beteiligungsholding in der BRD zusammengefasst, die keine eigenen Arbeitskräfte beschäftigt, keine eigenen Geschäftsräumlichkeiten besitzt und die an der Adresse einer Konzerngesellschaft firmiert, so steht dessen ungeachtet gemäß § 94a EStG Anrecht auf Vollentlastung von…

EAS 65Verluste aus unechten stillen Beteiligungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSp 283/2/1-IV/4/9130.12.1991

…die in Österreich ansässige Steuerpflichtige aus unechten stillen Beteiligungen an einer deutschen Kapitalgesellschaft erleiden, sind gemäß Artikel 4 des DBA-BRD aus der inländischen Besteuerungsgrundlage auszuscheiden, soweit sie in den deutschen Betriebstätten der deutschen Kapitalgesellschaft entstanden sind. Eine Berücksichtigung in Österreich wäre nur im Rahmen…

EAS 64Österreichische Tochter-GesmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GesmbH § Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/9130.12.1991

…Bausparverträgen, Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GesmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen GesmbH. Hinsichtlich des auf…

EAS 241Entsendung von Mitarbeitern einer deutschen Bildungsakademie zu inländischem Seminarveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2384/1/1-IV/4/9304.03.1993

…AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, unter Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung (für die Bildungsakademie) auf Formular ZS-BRD 1 entweder durch Steuerfreistellung oder durch formlose nachträgliche finanzamtliche Rückerstattung herbeigeführt werden kann. 4. März 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 262Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3369/1/1-IV/4/9314.06.1993

…Rahmen eines Werkvertrages tätig, so können die für eine unterrichtende Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen bei Vorlage einer Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 (AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988) steuerfrei belassen werden. Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf…

EAS 300Deutsche Gastlehrer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/9325.08.1993

…364/1988, kann im Fall einer freiberuflich ausgeübten Unterrichtstätigkeit der Steuerabzug in Österreich unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 vorliegt (wenn sonach gewährleistet ist, dass die deutsche Steuerverwaltung einen Hinweis auf die Steuerfreistellung in Österreich in Händen hat). 25. August 1993…

EAS 470Osteuropaentsendung eines in Deutschland ansässigen Mitarbeiters einer österreichischen Firma
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1155/1/1-IV/4/9407.06.1994

…der österreichischen Zentrale, anlässlich von Fortbildungsveranstaltungen, Messebesuchen oder Lieferantenbesuchen in Österreich). Soweit keine inländische Steuerpflicht besteht, kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Formular ZS-BRD 1 bzw. ZS-D1 beigebracht wird (siehe § 4 der Durchführungsverordnung zum revidierten DBA-Deutschland, AÖF Nr…

EAS 597KESt-Pflicht deutscher Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 737/14/1-IV/4/9516.03.1995

…in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen Bank…

EAS 595Deutsche Marktbetreuung durch einen angestellten Handelsvertreter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 223/2/1-IV/4/9516.03.1995

…10%ige Mindestlohnsteuer Bedacht zu nehmen sein. Für jene Bezugsteile, die dem deutschen Besteuerungsanspruch unterliegen, kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) der Lohnsteuerabzug in Österreich unterbleiben (§ 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-Deutschland, BGBl…

EAS 609Deutscher Grenzgänger bei den ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/2-IV/4/9527.03.1995

…ÖBB keine Gesellschaft des privaten Rechtes. Bezüge, die an in Deutschland ansässige Bedienstete der ÖBB gezahlt werden, fallen daher unter Artikel 10 DBA-BRD; die in Artikel 9 des Abkommens vorgesehene Grenzgängerregelung, die Deutschland als Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht zuteilen würde, kommt mithin nicht zur Anwendung…

EAS 590KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/9516.03.1995

…in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen Bank…

EAS 608Künstler-ARGE mit Deutschland-Engagements
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 1466/1/1-IV/4/9527.03.1995

…so ist gemäß Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens das Besteuerungsrecht an den auf die Deutschland-Tourneen zurückzuführenden Gewinnanteilen der BRD zugewiesen. Diese Gewinnteile sind bei der steuerlichen Erfassung der ARGE-Mitglieder in Österreich lediglich für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen. Der…

EAS 699Deutscher Unternehmensmitarbeiter eines österreichischen Schädlingsbekämpfungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2440/2/1-IV/4/9517.08.1995

…a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD ("Vertreterbetriebstätte") genügen. In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und deutschen Finanzamt herzustellen, wobei in diesem Zusammenhang auch für die Frage der Gewinnaufteilung - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - eine…

EAS 1008Unvorhergesehener Winterbaustopp bei Gleisbauarbeiten in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 14/2-IV/4/9727.01.1997

…werden konnten, dann wird der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn sie hiedurch die 12monatige Baustellenfrist des Art. 4 DBA-BRD i.V.m. Z. 8 des Schlussprotokolls als überschritten ansieht und die ihr bei Betriebstättenbegründung zustehenden Besteuerungsrechte einfordert. Denn für die Beurteilung, ob…

EAS 1415Österreichische Tochter-GmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GmbH & Co KG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 306/1-IV/4/9908.02.1999

…Personalkrediten, Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich erfolgt hinsichtlich des auf die GmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen GmbH. Hinsichtlich des auf die…

EAS 50Deutsche Seminartrainer in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/7/1-IV/4/9129.11.1991

…20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 29. November…

EAS 215Deutsche Seminarleiter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 608/1/1-IV/4/9210.12.1992

…Nr. 31/1986 idF 364/1988, auf dem Formular ZS-BRD1 (erhältlich bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen) beigebracht werden oder es sollte der Steuerabzug vorgenommen und der deutsche Seminartrainer bzw. Seminarleiter auf die Möglichkeit eines formlosen auf § 240 BAO gestützten Rückerstattungsantrages hingewiesen werden. 10. Dezember…

EAS 253Auslandslizenzen eines inländischen Schallplattenvertriebes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 803/2/1-IV/4/9308.04.1993

…364/1988) maßgebend. Darnach kann bei Vorliegen einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung des Lizenzgebers (hiefür liegen im Verhältnis zu Deutschland und Großbritannien bei den Drucksortenverwaltungen der Finanzlandesdirektionen eigene Vordrucke auf: ZS-BRD1 und ZS-GB1) die Steuerentlastung unmittelbar bei Auszahlung der Lizenzgebühren herbeigeführt werden. Andernfalls wäre nach…

EAS 290Managementtraining, Workshops und andere Lehrveranstaltungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/1-IV/4/9306.08.1993

…einer lehrgangsmäßigen Betreuung an österreichischen Bildungseinrichtungen freiberuflich mitwirken, können daher nach den Regeln des Erlasses AÖF Nr. 31/1986 bei Vorlage von amtlich bestätigten Ansässigkeitsbescheinigungen auf dem Vordruck ZS-BRD 1 vom Steuerabzug nach § 99 EStG freigestellt werden. 6. August 1993 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 335Deutsche Theaterproduktion für inländischen Festspielveranstalter
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 1236/8/2-IV/4/9312.11.1993

…Steuerfreistellung der an die deutsche GesmbH fließenden Zahlungen bedarf allerdings gemäß Erlass vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, idF 364/1988, einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-BRD 1. 12. November 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: