Findok · EAS-Auskünfte
EAS 262
Seminarveranstaltungen durch eine schweizerische Genossenschaft
geltende FassungEAS-AuskunftB 3369/1/1-IV/4/93vom 14.06.1993
Wortlaut laut Findok
Veranstaltet eine schweizerische
Genossenschaft in verschiedenen österreichischen Hotels Fachseminare und
werden hiefür von einem in Österreich tätigen Arbeitskreis
freiberuflich schaffender Psychotherapeuten Anmeldungen entgegengenommen und das
Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem
Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5
Abs. 4 DBA-Schweiz oder auch eines im Rahmen des außerordentlichen
Tätigkeitsbereiches agierenden unabhängigen Vertreters im Sinn von
Artikel 5 Abs. 5 DBA-Schweiz zukommt. Nehmen an den Seminarveranstaltungen
vorsteuerabzugsberechtigte österreichische Psychotherapeuten teil, so
können insoweit die Umsatzsteuerfreistellungen gemäß der
Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 in Anspruch genommen werden.
Ist der Leiter der Seminarreihe in Deutschland
ansässig und ist er für die schweizerische Genossenschaft im Rahmen
eines Werkvertrages tätig, so können die für eine unterrichtende
Tätigkeit (AÖF Nr. 184/1984) bezogenen Vergütungen bei Vorlage
einer Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 (AÖF Nr.
31/1986 idF 364/1988) steuerfrei belassen werden.
Die Anwendbarkeit der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 auf die
Inlandsumsätze des deutschen Seminarleiters erscheint deshalb nicht
möglich, weil der schweizerische Abnehmer seiner Leistungen (die
schweizerische Genossenschaft) offenkundig die Steuerfreiheit ihrer Umsätze
- zumindest teilweise - in Anspruch nehmen wird und damit die Voraussetzung des
§ 1 Abs. 1 Z. 2 der Verordnung nicht erfüllt ist.
14. Juni
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
ständiger Vertreterunabhängiger VertreterSteuerfreistellungFreistellungWerkvertragLehrtätigkeitAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3369/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18107
- Gültig
- 14.06.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF