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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 590

KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer

geltende FassungEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/95vom 16.03.1995

Wortlaut laut Findok

Erwirbt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine Ferienwohnung, so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist. Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten Vordruck ZS-BRD) gemäß § 4 Abs. 1 der Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen Bank vorgenommen werden. Macht die Bank von dieser bestehenden Möglichkeit keinen Gebrauch, müsste von dem deutschen Staatsbürger gemäß § 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen). 16. März 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

SteuerentlastungKapitalerträgeKestinländischer ZweitwohnsitzKapitalertragsteuerabzugAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
G 2302/1/1-IV/4/95
Stammnummer
17230
Gültig
16.03.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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