Findok · EAS-Auskünfte
EAS 590
KESt-Entlastung für inländische Zweitwohnsitzer
geltende FassungEAS-AuskunftG 2302/1/1-IV/4/95vom 16.03.1995
Wortlaut laut Findok
Erwirbt ein in Deutschland
ansässiger deutscher Staatsbürger in Österreich eine
Ferienwohnung, so tritt er damit in die "unbeschränkte Steuerpflicht" in
Österreich ein, die jedoch nach den Bestimmungen des
österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-D) nur auf
bestimmte inländische Einkünfte eingeschränkt ist.
Gemäß Artikel 11 Abs. 2 DBA-D sind in einem
solchen Fall inländische Anleihezinsen von der österreichischen
Kapitalertragsteuer zu entlasten. Diese Entlastung kann bei Vorlage einer
deutschen Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-D1 (bzw. dem alten
Vordruck ZS-BRD) gemäß
§ 4 Abs. 1 der
Durchführungsverordnung zum DBA-D unmittelbar von der österreichischen
Bank vorgenommen werden. Macht die Bank von dieser bestehenden Möglichkeit
keinen Gebrauch, müsste von dem deutschen Staatsbürger
gemäß
§ 6 der genannten Verordnung die Rückerstattung der
Kapitalertragsteuer bei dem für die Steuerveranlagung der Bank
zuständigen Finanzamt beantragt werden (Belege über den KESt-Abzug und
eine Ansässigkeitsbescheinigung wären beizulegen).
16.
März 1995 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
SteuerentlastungKapitalerträgeKestinländischer ZweitwohnsitzKapitalertragsteuerabzugAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 2302/1/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17230
- Gültig
- 16.03.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF