Findok · EAS-Auskünfte
EAS 64
Österreichische Tochter-GesmbH & Co KG einer deutschen Mutter-GesmbH § Co KG
geltende FassungEAS-AuskunftP 2125/1/1-IV/4/91vom 30.12.1991
Wortlaut laut Findok
Gründet eine deutsche GesmbH & Co KG (an der
ausschließlich in Deutschland ansässige Personen beteiligt sind) in
Österreich eine "Tochter-GesmbH & Co KG" (eine Gesellschaft, bei der
die deutsche KG sowohl einziger Gesellschafter der inländischen
Komplementär- GesmbH als auch deren einziger Kommanditist ist) und
entfaltet diese Tochter-GesmbH & Co KG in einer inländischen
Betriebstätte eine operative Tätigkeit (Vermittlung von
Versicherungen, Bausparverträgen, Personalkrediten,
Vermögensberatung), sind die in diesen inländischen
Betriebstätten erzielten Gewinne gemäß Artikel 4 DBA-BRD in
Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Die Erfassung in Österreich
erfolgt hinsichtlich des auf die GesmbH entfallenden Gewinnanteiles im Rahmen
der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht der inländischen
GesmbH. Hinsichtlich des auf die Kommanditbeteiligung entfallenden
Gewinnanteiles ist grundsätzlich auf die in Deutschland ansässigen
Gesellschafter der deutschen Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es
sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den
Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen.
Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll
erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des
§ 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im Allgemeinen keine
Anwendung.
30. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
InlandsbetriebstätteVermittlerSteuerfreistellungFreistellungBeteiligungDurchgriffsbesteuerungAbzugsbesteuerungAbzugssteuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2125/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18485
- Gültig
- 30.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF