Findok · EAS-Auskünfte
EAS 300
Deutsche Gastlehrer
geltende FassungEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/93vom 25.08.1993
Wortlaut laut Findok
Werden von Schulbehörden des Bundes
Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen
Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht
im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so
steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8
Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf Entlastung von der österreichischen
Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) zu. Denn eine
"Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen
Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige
"Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984).
Nach den Regeln des Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖF
Nr. 31/1986 idF AÖF Nr. 364/1988, kann im Fall einer freiberuflich
ausgeübten Unterrichtstätigkeit der Steuerabzug in Österreich
unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck
ZS-BRD 1 vorliegt (wenn sonach gewährleistet ist, dass die deutsche
Steuerverwaltung einen Hinweis auf die Steuerfreistellung in Österreich in
Händen hat).
25. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 8 Abs. 2 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
freier BerufDienstvertragSteuerentlastungAbzugssteuerSteuerabzugLehrtätigkeitFreistellungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweis
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 1306/1/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18047
- Gültig
- 25.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF