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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 300

Deutsche Gastlehrer

geltende FassungEAS-AuskunftSt 1306/1/1-IV/4/93vom 25.08.1993

Wortlaut laut Findok

Werden von Schulbehörden des Bundes Gastlehrer aus der Bundesrepublik Deutschland zu einer inländischen Unterrichtstätigkeit verpflichtet und werden diese Gastlehrer hiebei nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses, sondern freiberuflich tätig, so steht den in Deutschland ansässigen Gastlehrern gemäß Artikel 8 Abs. 2 DBA-Deutschland das Recht auf Entlastung von der österreichischen Abzugsbesteuerung (§ 99 Abs. 1 Z. 1 EStG) zu. Denn eine "Unterrichtstätigkeit" wird nach Übereinkunft mit der deutschen Steuerverwaltung nicht als im Gaststaat steuerpflichtige "Vortragstätigkeit" gewertet (AÖF Nr. 184/1984). Nach den Regeln des Erlasses vom 20. Dez. 1985, AÖF Nr. 31/1986 idF AÖF Nr. 364/1988, kann im Fall einer freiberuflich ausgeübten Unterrichtstätigkeit der Steuerabzug in Österreich unterbleiben, wenn eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung auf Vordruck ZS-BRD 1 vorliegt (wenn sonach gewährleistet ist, dass die deutsche Steuerverwaltung einen Hinweis auf die Steuerfreistellung in Österreich in Händen hat). 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

freier BerufDienstvertragSteuerentlastungAbzugssteuerSteuerabzugLehrtätigkeitFreistellungAnsässigkeitsbestätigungAnsässigkeitsnachweis

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 1306/1/1-IV/4/93
Stammnummer
18047
Gültig
25.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF