…eben noch nicht erzielbar ist. Sollte der Zuzug im Sinn von § 103 Abs. 1 EStG idF BGBl I Nr. 142/2000 als im österreichischen öffentlichen Interesse gelegen anzusehen sein, dann besteht die Möglichkeit der Erteilung einer steuerlichen Zuzugsbegünstigung, die allerdings nur die Auslandseinkünfte betreffen kann…
…beiden Artikel EAS 1425) könnte auch hier de facto Doppelnichtbesteuerung eintreten, wenn sowohl Italien (in Anwendung des Kassenstaatsprinzips) als auch Österreich (in Anwendung der Professorenklausel) Steuerfreiheit gewähren. Übernimmt daher eine italienische Lehrkraft eine tageweise geblockte Gastprofessur im Wintersemester 2013/14 und anschließend im Sommersemester 2014…
…gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 52/2009) von der Körperschaftssteuer befreit und daher auch berechtigt sind, eine von österreichischen Dividenden erhobene Kapitalertragsteuer rückzufordern (die EAS ist allerdings insoweit überholt als durch das Budgetbegleitgesetz 2011 ab 1. Jänner 2011 die Zuständigkeit…
…Österreich auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen ist, die auf die italienischen Einkünfte entfällt. Zur Frage, wie angesichts der seit 2001 geltenden Vortragsgrenze für Vorjahresverluste hinsichtlich der DBA-konformen Anrechnung von Auslandssteuern vorzugehen ist, wurde bereits in EAS 1922 Stellung genommen. Hierbei wurde im Hinblick darauf…
Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…
…Körperschaft ausmachen (hierbei werden auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein: BStBl I 2004, 411). Sollte dieser Typenvergleich eine Vergleichbarkeit mit einer österreichischen GmbH ergeben, dann wäre die Gewinnausschüttung gemäß Artikel 10 DBA-UAE, BGBl. III Nr. 88/2004…
…zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…
…inländischen Kapitalgesellschaft nicht dadurch gehindert, dass nach kasachischem Recht das Eigenkapital nicht unter das gesetzliche Stammkapital herabgemindert werden darf und dass eine Nichtbeachtung dieser Vorschrift das Ende der Gesellschaft zur Folge hat. Wenn in der deutschen Verwaltungsanweisung BStBl I 2004, 413, als Vergleichbarkeitskriterium verlangt wird…
…im Eigentum der Gesellschaft stehendes Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs (Limited Liability Companies) mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004, 411 und EAS 2607)…
§ 2 Abs. 8 EStG idF BGBl. I Nr. 57/2004 übernimmt die im Auslandsverlusterkenntnis (VwGH 25.9.01, 99/14/0099) vorskizzierte Verpflichtung zur Nachversteuerung steuermindernd berücksichtigter Auslandsverluste, wenn anderenfalls eine Doppelverwertung dieser Verluste eintreten würde. Hierbei soll die Nachversteuerungsverpflichtung auch dann eintreten, wenn eine…
…ob möglicherweise das gesamte Forstrevier als "Betriebstätte" zu werten ist; das so genannte "Painter-Example" in Ziffer 4.5 des OECD-Kommentars 2003 zu Artikel 5 OECD-Muster kann eine solche Sichtweise rechtfertigen. Das BM für Finanzen hält indessen derzeit noch die bisherige traditionelle Auslegung…
…OECD-Musterabkommens ab. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, könnte durch eine Bestätigung eines italienischen Wirtschaftstreuhänders geklärt werden. Bei Bedarf kann die Klärung dieser Frage auch zum Gegenstand eines internationalen Verständigungsverfahrens gemacht werden. 11. Februar 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…nicht das österreichische, dann müsste bei dieser Sichtweise das durch die (unrichtige) Gesamtanrechnung der italienischen Steuer im Jahr 2002 entstandene Problem der Überschreitung des Anrechnungshöchstbetrages beseitigt sein. Einer Entlastungsmaßnahme nach 48 BAO bedarf es daher nicht. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…auch für die eventuelle Anschlussfrage einer funktionsgerechten Gewinnzuteilung an diese Art von Auslandsbetriebstätten zu. Im Übrigen ist eine Entscheidungsfindung zu sehr sachverhaltsabhängig, sodass eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Finanzamt anzuraten ist. 28. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…zuzurechnen sein. Wichtige Anhaltspunkte für die Lösung dieser Zuordnungsfrage werden sich aus der OECD-Studie "Attribution of Profits to a Permanent Establishment" ergeben, dessen Teil I als Diskussionsentwurf bereits veröffentlicht ist (www.oecd.org); Bank- und Finanzierungstransaktionen werden sodann im Detail in Teil II, der…
…Antragsveranlagung zu stellen, um solcherart eine Besteuerung der in Österreich erzielten Nettoeinkünfte zu erlangen. Die in Österreich zur Erhebung gelangende Steuer ist im Übrigen in Großbritannien auf die britische Steuer anzurechnen. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…wird hierbei zu beachten sein, dass nach § 2 Z 2 der VO BGBl. II Nr. 295/2004 ein schädlicher Unternehmensschwerpunkt der M-Holding nur dann vorliegt, wenn ihr Kapital überwiegend und nachhaltig im schädlichen Bereich (hier: Erzielung von Zinsen) eingesetzt wird, wobei das "Gesamtbild der…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
…ist daher eine Auseinandersetzung mit der Frage, in welcher Weise die Nachversteuerung von Verlusten nach Wirksamwerden des Steuerreformgesetzes zu erfolgen hat, erst erforderlich, wenn feststeht, dass im geschilderten Fall tatsächlich erhebliche Verluste im Geltungsbereich der neuen Nachversteuerungspflicht angefallen sind. Bundesministerium für Finanzen, 15. Jänner 2007
…dann wurde damit dieser Zinsenertrag in den genannten Jahren der österreichischen Körperschaftsbesteuerung zugeführt. Sollten diese Zinsen nunmehr im Jahr 2004 tatsächlich entrichtet und damit der 10-prozentigen Quellenbesteuerung in Italien zugeführt werden, dann kann diese Quellensteuer nur auf die österreichische Körperschaftsteuer der Jahre 1994 bis…