Hat eine deutsche GmbH in Österreich ein Büro angemietet und als Zweigniederlassung im Firmenbuch eintragen lassen, weil man dadurch einen günstigeren Zugang zum österreichischen Markt erhoffte, dann ist vorweg zu beurteilen, ob und gegebenenfalls welche Funktionen in diesem Büro noch ausgeübt werden, oder ob es…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Filmproduktions-GmbH (M-GmbH) aufgrund ihrer dauerhaften Tätigkeiten durch eine feste Einrichtung im Inland eine Betriebsstätte in Österreich und hält diese 100% der Anteile an einer ebenfalls in Deutschland ansässigen Tochter-GmbH (T-GmbH), welche einmalig für rund sechs Wochen…
Unterhält ein deutsches Unternehmen in Österreich ein Büro, in dem ein in Österreich ansässiger Mitarbeiter beschäftigt ist, dessen Aufgabe darin besteht, andere europäische Länder zu bereisen und dort die Arbeit von technischen Angestellten des deutschen Unternehmens zu koordinieren und Kunden zu treffen, dessen Tätigkeit aber…
Weitet eine im Bereich der Schädlingsbekämpfung tätige österreichische Kapitalgesellschaft ihre Aktivitäten auf deutsches Staatsgebiet in der Weise aus, dass für Zwecke der Auftragsakquisition, Beratung und kaufmännischen Abwicklung ein Unternehmensmitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland eingesetzt wird, so deutet dies darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte…
Eine englische Investmentgesellschaft, die über eine deutsche Zweigniederlassung Wertpapiere in Deutschland, Österreich und Luxemburg vertreibt, beabsichtigt die deutsche Niederlassung hinsichtlich ihres Aufgabenbereiches zu entlasten und in Österreich ein Informationsbüro mit zwei Mitarbeitern einzurichten. Dieses Informationsbüro der deutschen Niederlassung stellt unstreitig eine österreichische Betriebstätte im Sinn…
Hat ein österreichisches Unternehmen mit einem deutschen Unternehmen einen Vertrag über Sicherheitsprüfungen abgeschlossen, die längerfristig in wechselnden Räumen des deutschen Unternehmens stattfinden, dann entsteht durch die bloße Mitbenutzung von Räumen des deutschen Unternehmens nach der derzeitigen Verwaltungspraxis in der Regel keine deutsche Betriebstätte (VPR 2010…
Wird bei einem Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat…
Das Vorliegen einer Betriebstätte setzt voraus, dass in den betreffenden Räumlichkeiten die "Tätigkeit eines Unternehmens" ganz oder teilweise ausgeübt wird (Art. 5 Abs. 1 OECD-MA). Eine bloße Vermietung erweist sich als eine bloß passive Unternehmensleistung und nicht als aktive betriebliche Tätigkeit. Daher bilden jene…
Erhält eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge für ausländische Bauvorhaben, dann wirkt die österreichische Bauplanungs-AG damit an den ausländischen Bauvorhaben mit. Dies hat zur Folge, dass bei Überschreiten der in den einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen für Bauausführungen vorgesehenen Baustellenfristen gleichsam automatisch (und rückwirkend) für diese Bauplanungs…
Wird von einer amerikanischen Gesellschaft aus außersteuerlichen Gründen (zB zur erleichterten Erlangung von Exportlizenzen) bloß formal eine inländische Zweigniederlassung registriert und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen…
Führt ein in Österreich ansässiger und gem. § 124 Z. 14 Gewerbeordnung selbständig tätiger Luftfahrzeugmechaniker mit Betriebstandort in Österreich auch Wartungs- und Reparaturaufträge an Flugzeugen in der Schweiz, in Italien und in Deutschland aus, so unterliegen die hiefür erzielten Einkünfte der ausschließlichen Besteuerung in Österreich, wenn…
Entschließt sich eine deutsche EDV-Firma, die bisher den österreichischen Markt (Software für Industrieanlagen) durch nicht abschlussberechtigte Außendienstmitarbeiter betreut hat, dazu, das Angebot einer österreichischen Office-Service-GmbH anzunehmen, und in dieser Gesellschaft einen Büroraum (1-2 Arbeitsplätze) für rund 27.000 S pro Monat…
Mietet eine deutsche Gesellschaft, die ihre Produkte in Österreich vertreibt, hiezu in Österreich ein 12m2 großes Zimmer als Postanlaufstelle an und beschäftigt sie gleichzeitig mehrere Außendienstmitarbeiter mit der Entgegennahme von Bestellungen, so deutet vieles darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte für die deutsche Gesellschaft in…
Mietet eine deutsche GmbH, deren Geschäftsgegenstand der Handel mit Computerzubehör und -ersatzteilen sowie mit EDV-Komplettgeräten ist, in Wien Büroräume an, in denen drei angestellt beschäftigte Arbeitnehmer tätig sind, dann verfügt das deutsche Unternehmen damit jedenfalls nach inländischem Recht über eine österreichische Betriebstätte. Umfasst die…
Beabsichtigt eine deutsche Edelmetallverwertungs-GmbH von Privatpersonen Edelmetalle in Österreich anzukaufen und sollen hierfür in Österreich in wechselnden Hotels jeweils kurzfristig Räume angemietet werden, um diesen Edelmetalleinkauf durch Angestellte besorgen zu lassen, so kann darin keine Begründung einer inländischen Betriebstätte gesehen werden, sodass hierdurch keine…
Ein deutsches Unternehmen, das seine Produkte auf dem österreichischen Markt durch abhängige Vertreter vertreibt, begründet gemäß Artikel 5 Abs. 5 DBA-Deutschland eine "Vertreterbetriebstätte", die für das Unternehmen zur inländischen beschränkten Steuerpflicht führt. Es ist nicht erforderlich, dass die als Vertreter fungierende Person ein Dienstnehmer…
Mit der Frage, ob Auslandsbehandlungen durch österreichische Ärzte zu einer Auslandsbetriebstätte führen können, hat sich bereits EAS 2559 befasst und angesichts der großen Sachverhaltsabhängigkeit und des Erfordernisses einer koordinierten Beurteilung in beiden betroffenen Staaten Folgendes ausgeführt: "Mieten mehrere österreichische Ärzte in ausländischen Staaten einen Raum…
…bilden, die ihrerseits die Grundlage für eine sachgerechte Ergebniszuweisung gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland bildet. Vorsorglich wird aber beigefügt, dass in konkreten Besteuerungsfällen über Bestehen oder Nichtbestehen einer Auslandsbetriebstätte im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht abschließend entschieden werden kann, da dies Sachverhaltsbeurteilungen voraussetzt, die…
Sind in Deutschland ansässige selbständige Handelsvertreter mit dem Produktvertrieb für deutsche Auftraggeber in Deutschland betraut und beabsichtigen sie ihre Aktivitäten auf Österreich auszuweiten, so wird im allgemeinen davon auszugehen sein, dass dies dann ohne Annahme einer österreichischen Betriebstätte im Sinn des Artikels 4 DBA-Deutschland…
Unterhält eine österreichische Kapitalgesellschaft eine ausländische Betriebstätte, so ist für die Abgrenzung des steuerlichen Betriebsvermögens der inländischen Zentrale von jenem der ausländischen Betriebstätte das Prinzip des "Fremdverhaltensgrundsatzes" maßgebend. Es ist sonach zunächst zu untersuchen, welche Funktionen tatsächlich in der ausländischen Betriebstätte ausgeübt werden. Sodann…