Findok · EAS-Auskünfte
EAS 181
Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum
geltende FassungEAS-AuskunftO 448/1/1-IV/4/92vom 24.10.1992
Wortlaut laut Findok
Gewinne, die eine inländische
Kapitalgesellschaft über ihr inländisches Büro aus der
Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum erzielt, unterliegen der
inländischen Körperschaftsbesteuerung. Bloße gemietete
Liegeplätze der Boote in Italien und Malta stellen keine
"Betriebstätten" der inländischen Kapitalgesellschaft im Sinn der mit
Italien und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen dar, so dass daraus
diesen Staaten keine Besteuerungsansprüche erwachsen. Mit Kroatien besteht
kein Doppelbesteuerungsabkommen; sollte dieser Staat Besteuerungsansprüche
geltend machen, könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48
BAO, BGBl. Nr. 161/1964, ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt
werden.
24. Oktober
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA I (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Italien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 125/1985
- Art. 5 DBA M (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Malta (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 294/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- O 448/1/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18269
- Gültig
- 24.10.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF