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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 181

Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum

geltende FassungEAS-AuskunftO 448/1/1-IV/4/92vom 24.10.1992

Wortlaut laut Findok

Gewinne, die eine inländische Kapitalgesellschaft über ihr inländisches Büro aus der Vercharterung von Offshorebooten im Mittelmeerraum erzielt, unterliegen der inländischen Körperschaftsbesteuerung. Bloße gemietete Liegeplätze der Boote in Italien und Malta stellen keine "Betriebstätten" der inländischen Kapitalgesellschaft im Sinn der mit Italien und Malta abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen dar, so dass daraus diesen Staaten keine Besteuerungsansprüche erwachsen. Mit Kroatien besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen; sollte dieser Staat Besteuerungsansprüche geltend machen, könnte in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO, BGBl. Nr. 161/1964, ein Besteuerungsausgleich herbeigeführt werden. 24. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Auslandsbetriebstätte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 448/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18269
Gültig
24.10.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF