…prozentigen Behinderung der Ehefrau in Deutschland verbleiben muss, ist eine Sachverhaltsfrage, deren Entscheidung nicht im Rahmen des auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen Auskunftsverfahrens erfolgen kann, sondern dem zuständigen Finanzamt vorbehalten bleiben muss. Angesichts des Umstandes, dass den persönlichen Verhältnissen größeres Gewicht beizumessen ist…
… und zwar selbst dann, wenn die Wochenenden bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z…
Artikel 4 Abs. 3 DBA-Liechtenstein sieht vor, dass eine ständige Wohnstätte nur dann einen Wohnsitz im Sinn des DBA begründet, wenn die "fremdenpolizeilichen Voraussetzungen für einen dauernden Aufenthalt" erfüllt sind. Hiedurch soll sichergestellt werden, dass durch bloße faktische (aber illegale) Wohnsitznahmen in Liechtenstein keine…
Nehmen deutsche und französische Staatsbürger Beschäftigungen bei schweizerischen Firmen an und mieten sie hiezu Wohnungen im grenznahen Raum Vorarlbergs, um von dort aus als Pendler ihrer Arbeit in der Schweiz nachzugehen, so wird sehr eingehend zu untersuchen sein, ob sich hiedurch nicht der Mittelpunkt ihrer…
Die Grenzgängereigenschaft setzt gemäß Art. 15 Abs. 6 Z 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens voraus, dass die "Person .... in dem einen Staat in der Nähe der Grenze ihren Wohnsitz .... hat". Nach dem Wortlaut des Abkommens steht die Grenzgängereigenschaft daher nur Personen zu, die "ihren", dh…
Wurde ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens für mehrere Jahre zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten…
…Überschreitung der 12-Monats-Frist eine Betriebstätte für das österreichische Bauunternehmen darstellt. Die Grenzgängereigenschaft kann aber nur solchen Bauarbeitern zukommen, die tatsächlich ihren Familienwohnsitz im grenznahen Raum haben. Da sich aus dem Zusammenwirken von innerstaatlicher Steuerbefreiung und Abkommensrecht in den vorliegenden Entsendungsfällen eine Doppelnichtbesteuerung ergibt…
…Ist es daher so, dass ein deutscher Techniker seit Zerrüttung seiner Ehe im Jahr 1992 den Lebensmittelpunkt von seinem ausserhalb der 30-km-Grenzzone gelegenen Hauptwohnsitz in eine Wohnung innerhalb der Grenzzone verlegt hat, dann ist damit eine der wesentlichen Grundvoraussetzungen für seine Grenzgängereigenschaft erfüllt…
…seines Aufenthaltes in der Schweiz zufließen, als nachträgliche Einkünfte seiner in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (vermutlich seine ehemalige Wohnung) zu werten sein, sodass nach Artikel 7 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht daran Österreich zusteht und die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet ist, und zwar auch dann, wenn im…
…dann, wenn im Fall des Doppelwohnsitzes tatsächlich kein Lebensmittelpunkt feststellbar ist, die Regelung des Art. 4 Abs. 2 lit. b DBA-USA eingreift. Durch diese Kollisionsnorm wird im Fall des Doppelwohnsitzes jener Vertragsstaat als Ansässigkeitsstaat bestimmt, in dem sich der gewöhnliche Aufenthalt des Steuerpflichtigen befindet…
Tritt ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines multinationalen Konzerns unter Beendigung seines inländischen Dienstverhältnisses für 5 Jahre in die Dienste einer US-Gesellschaft desselben Konzerns und wird er für diese Dauer von seiner Familie begleitet, wobei der Sohn in eine internationale Schule in den USA…
Verlegt ein Steuerpflichtiger seinen Hauptwohnsitz in die Schweiz und befindet sich dort der Mittelpunkt seiner Lebensinteressen, führt dies grundsätzlich dazu, dass die Schweiz hiedurch die Stellung des Ansässigkeitsstaates im Sinn des DBA-Schweiz erlangt. Dies hat zur Folge, dass Österreich nach Maßgabe des DBA…
…die Grenzgängerregelung des Abkommens in Wirksamkeit zu setzen. Die dem österreichisch-deutschen Abkommen zu Grunde gelegten Erwägungen werden auf österreichischer Seite auch im Verhältnis zur Schweiz und zu Liechtenstein solange angewendet, als sich nicht in einem allfälligen Verständigungsverfahren ein davon abweichendes Auslegungsergebnis als erforderlich erweist…
…in Österreich kein Wohnsitz im Sinn von § 26 Abs. 1 BAO begründet wird, dann erscheint zweifelhaft, dass auf der Grundlage von § 26 Abs. 2 BAO unbeschränkte Steuerpflicht wegen der Begründung des inländischem gewöhnlichem Aufenthaltes eintreten könnte. Denn der gewöhnliche Aufenthalt im Inland ist zu verneinen…
Für die Beurteilung, ob im Fall einer Arbeitskräfteentsendung nach Deutschland, der Bundesrepublik Deutschland Besteuerungsrechte nach Artikel 9 DBA-Deutschland zufallen, ist entscheidend, ob die 183-Tagefrist durch die Entsendung nach Deutschland überschritten worden ist. Die hierbei anzuwendende Zählweise ergibt sich aus AÖFV. Nr. 331/1991…
…genutzt wird. Sollte allerdings der Inlandsaufenthalt länger als 6 Monate andauern, dann tritt unbeschränkte Steuerpflicht kraft inländischem gewöhnlichem Aufenthalt ein. Vorübergehende Abwesenheiten im Ausland unterbrechen das Verweilen und damit den gewöhnlichen Aufenthalt nicht (VwGH 7.6.2001, 98/15/0025; 2.6.2004, 2001/13…
…3 DBA-D nur dem "Wohnsitzstaat" zusteht, das ist im Fall des Doppelwohnsitzes jener Staat, in dem sich gemäß Art. 16 DBA-D der Hauptwohnsitz befindet. Maßgebend ist hiebei die Wohnsitzstaateigenschaft im Zeitpunkt des Zuflusses der betreffenden Einkünfte. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr…
…wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen aus der Schweiz nach Österreich verlagert wird. Ein überwiegender Aufenthalt in Österreich hätte dies voraussichtlich zur Folge. Solange der Mittelpunkt der Lebensinteressen nach wie vor in der Schweiz verbleibt, würde selbst durch Begründung eines inländischen Zweitwohnsitzes kein Übergang des Besteuerungsrechtes…
…ab welcher Zeitdauer ein Aufenthalt nicht mehr nur ein vorübergehender ist. Der diesem BFH-Urteil zugrundeliegende Sachverhalt ist mit dem gegenständlichen teilweise vergleichbar; ging es in diesem Urteilsfall doch darum, dass ein österreichischer Staatsbürger im Streitjahr 1981 einen Wohnsitz in Österreich hatte und während der…
…verlagert hat. Nach EStR 2000 Rz 7596 spricht die äußere Vermutung dafür, dass bei einem länger als fünf Jahre dauernden Aufenthalt im Ausland eine Verlegung des Mittelpunktes der Lebensinteressen stattgefunden hat, wenn auch der Ehegatte und die haushaltszugehörigen Kinder in das Ausland übersiedelt sind. Liegen…