…bestand. In der Zeit zwischen Ablauf des Aufenthaltstitels und Antragstellung war ihr Aufenthalt ohne rechtlichen Titel, weshalb ein Anspruch auf Familienbeihilfe für die Monate August und September 2008 zu verneinen ist. Betreffend V ist festzustellen: Der Aufenthaltstitel, aufgrund dessen sie sich im Bundesgebiet aufhielt, verlor…
…O.F. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 2 Abs. 1 lit. a des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für minderjährige Kinder in diesem Sinne sind nach § 2 Abs. 3 leg. cit…
…dass die Feststellung des tatsächlichen Aufenthaltes einer Person im Bundesgebiet allein dadurch nicht möglich sei, zumal teilweise eine polizeiliche Meldung für Zeiträume fehle, in welchen der Bw. im Bundesgebiet unselbständig beschäftigt gewesen sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die Behörde nahm folgenden Sachverhalt als erwiesen…
…wenn sie im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit…
…in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen (§ 56 AsylG 2005) ist eine Ermessensentscheidung, die unter anderem einen vorherigen mehrjährigen rechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt und ebenfalls auch den Grad der Integration zu berücksichtigen hat. Schließlich ist ua auch der für eine „Aufenthaltsberechtigung besonderer Schutz“ (§ 57 AsylG 2005) in…
…Ermittlungen deren Ergebnisse - wie bereits obenstehend ausführlich dargestellt - dazu führen, dass zumindest mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50 % von einem vorliegenden "ständigen Aufenthalt" der gegenständlichen Kinder im Bundesgebiet auszugehen ist. Gestützt wird diese Beurteilung vom UFS insbesondere auf die glaubhaften Auskünfte der seinerzeitigen Hausbesorgerin…
…folgender Weise zu würdigen: Gemäß § 2 Abs. 1 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 - FLAG - haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, für in dieser Bestimmung festgelegte Voraussetzungen erfüllende Kinder Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der ab 1…
…im Streitzeitraum nicht erwerbstätig ist. Es geht sohin ausschließlich um die Frage, ob die Bw. ständig im Bundesgebiet war, worauf der Anspruch begründet werden könnte. Der Verwaltungsgerichtshof brachte im Erkenntnis vom 13.10.1982, 82/13/0135 zum Ausdruck, dass unter ständigem Aufenthalt die körperliche…
…2008/13/0218, ausgesprochen, dass ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehend währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließe, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Das Finanzamt wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 14. August 2015 ab und verwies in der Begründung zunächst…
…der Aufenthalt über einen längeren Zeitraum erstreckt (vgl. o.a. Erkenntnis vom 28. November 2007). Gemäß § 2 Abs. 8 FLAG 1967 in der Fassung BGBI. I Nr. 2005/100 haben Personen nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Bundesgebiet haben…
…ausgesprochen, dass ein zu Studienzwecken lediglich vorübergehend währender Aufenthalt im Bundesgebiet nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Ausgehend von dem von der belangten Behörde angenommenen Sachverhalt zeigt die Beschwerde somit eine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides nicht auf." Oder: Wiederholt hat…
…Stellung eines Verlängerungsantrages, unbeschadet fremdenpolizeilicher Bestimmungen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag weiterhin rechtmäßig im Bundesgebiet aufhältig. Nach § 8 Abs. 1 NAG werden Aufenthaltstitel erteilt als: 1.... 2.... 3.... 4.... 5. "Aufenthaltsbewilligung" für einen vorübergehenden befristeten Aufenthalt im Bundesgebiet zu einem bestimmten Zweck (§§ 58…
…Berufungsvorentscheidung. Da der Nachweis einer wirtschaftlichen Existenzgrundlage nicht beigebracht und auch keine Krankenversicherung nachgewiesen worden sei, weiters keine Anmeldebescheinigung vorliege, liege kein rechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet vor. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe daher nicht. Gegen diese Berufungsvorentscheidung wurde Berufung eingebracht. Die Bw ersuchte darin, ihren…
…Familienbeihilfe sei § 2 Familienlastenausgleichsgesetz. Nach dieser Bestimmung stehe Familienbeihilfe allen Personen zu, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt hätten, was für sie und ihren Ehemann jedenfalls zutreffe. Beide Elternteile und die Kinder seien durchgehend in der A-Gasse gemeldet, die Meldezettel lägen…
…Zurück in Österreich, nach ein paar Tagen Aufenthalt bei mir in We... besuchten sie eine befreundete Familie in Melk, wo sie dann auch blieben. Im Jänner kamen sie zu mir zurück und C flog mit beiden Kindern (relativ unerwartet) nach Spanien zurück. Bw. regelte noch…
…ständige Aufenthalt im Bundesgebiet dem ständigen Aufenthalt im Sinn des § 26 Abs. 2 BAO entspricht und es dabei auf die körperliche Anwesenheit ankommt. Damit werde auf die tatsächlichen Verhältnisse und nicht auf einen "berechtigten Aufenthalt" abgestellt. In der Folge verweist er auf seine im Erkenntnis…
…haben im Bundesgebiet einen ordentlichen Wohnsitz, nämlich in .... Gemäß § 26 BAO Abs. 3 werden Personen, die in einem Dienstverhältnis zu einer österreichischen Körperschaft des öffentlichen Rechts stehen und ihren Dienstort im Ausland haben, wie Personen behandelt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am Ort der die Dienstbezüge…
…auszugsweise wie folgt: § 2 FLAG: (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, … 2) Anspruch auf Familienbeihilfe für ein im Abs. 1 genanntes Kind hat die Person, zu deren Haushalt das Kind…
…ist daher das Kriterium des Vorliegens eines Mittelpunktes der Lebensinteressen im Bundesgebiet diesbezüglich nicht mehr zu prüfen. Das heißt, alleine aufgrund des Nichtvorliegens eines Wohnsitzes der Bw sowie des Nichtvorliegens eines ständigen Aufenthaltes der Söhne im Ausland scheidet der Anspruch für den Zeitraum bis 31…
…in der bis 31.12.2005 gültigen Fassung wg. offenen Asylverfahrens) die Voraussetzung des ständigen Aufenthaltes des Bf von zumindest 60 Kalendermonaten im Bundesgebiet (ab der Wohnsitzmeldung 17.5.2004) erst ab Mai 2009 erfüllt sei. Eine mehr als 3monatige Beschäftigung sei vom Bf lt…