Findok · EAS-Auskünfte
EAS 13
Veräußerung britischer Kapitalbeteiligungen / Kaufpreiszufluss nach Begründung eines inländischen Wohnsitzes
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1354/4/1-IV/4/91vom 14.06.1991
Wortlaut laut Findok
Werden von einer Person, die in
Österreich weder über einen steuerlichen Wohnsitz noch über ihren
gewöhnlichen Aufenthalt verfügt (§ 26 BAO), Anteile an einer
britischen Kapitalgesellschaft veräußert, löst dieser Vorgang
keine Steuerpflicht in Österreich aus.
Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass
nach der Veräußerung ein
steuerlicher Wohnsitz und damit eine unbeschränkte Steuerpflicht in
Österreich begründet wird. Selbst wenn nach einer solchen
Wohnsitzbegründung Teile des Veräußerungspreises
zufließen, kann hiedurch nicht eine Steuerpflicht für einen vor der
Wohnsitznahme gesetzten steuerlichen Tatbestand herbeigeführt
werden.
Zinsen für den "loan stock" - der vermutlich im Rahmen
der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als Kaufpreisforderung aus der
seinerzeitigen Beteiligungsveräußerung zu sehen sein wird -
unterliegen, soweit sie auf Zeiten nach Begründung der unbeschränkten
Steuerpflicht entfallen, gemäß Artikel 13 DBA-Großbritannien
der inländischen Besteuerung.
14. Juni
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
BeteiligungsveräußerungAnteilsveräußerungVeräußerung von BeteiligungenVeräußerungsvorgangZuflussKapitalerträgewirtschaftliche Betrachtungsweise
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1354/4/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18655
- Gültig
- 14.06.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF