Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2734
Tod eines US-Bürgers nach dreijährigem Aufenthalt in Wien
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0295-IV/4/2006vom 16.05.2006
Wortlaut laut Findok
Hat ein US-Staatsbürger, der vorher
keinen österreichischen Wohnsitz hatte, die letzten drei Jahre seines
Lebens in Wien verbracht und wird nach der amerikanischen
"domicile doctrine" in einem solchen
Fall bei mehrjähriger Abwesenheit ein Weiterbestand des US-Wohnsitzes
angenommen, dann sind die Voraussetzungen des Artikels 4 Abs. 3 des DBA-USA
(Erb) erfüllt: Der Erblasser ist Staatsbürger nur eines der
Vertragsstaaten, er ist in beiden Staaten (im Sinn des Artikels 4 Abs. 1 des
Abkommens) wohnhaft und außerdem weniger als 5 Jahre in dem in der
Bestimmung genannten 10-jährigen Beobachtungszeitraum in Österreich
wohnhaft. Österreich hätte daher in einem solchen Fall nur bei
Vorliegen von inländischem unbeweglichen Vermögen oder
inländischem Betriebsvermögen ein Besteuerungsrecht an dem Nachlass;
eine Prüfung, ob sich der Lebensmittelpunkt nach Österreich verlagert
hat, ist daher nicht anzustellen.
Bundesministerium für Finanzen, 16. Mai 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 4 Abs. 1 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
- Art. 4 Abs. 3 DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
domicile doctrineErblasser mit US-StaatsbürgerschaftAnsässigkeitWohnsitzMittelpunkt der LebensinteressenBeobachtungszeitraum
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0295-IV/4/2006
- Stammnummer
- 36468
- Gültig
- 16.05.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF