…geringen Umfang gewerbliche Betätigung vorliegt (VwGH 29.11.1994, 93/14/0150) und sollten sich die Investoren in diesem Fall im Rahmen ihres Privatvermögens an der britischen Personengesellschaft beteiligen, dann erzielen sie nach österreichischem Recht teils Einkünfte aus Kapitalvermögen, teils - bei Veräußerung von Beteiligungen - sonstige…
…in der kein "Home-Office" oder Ähnliches eingerichtet ist, kann ebenfalls nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden (EAS 2671). Keine Betriebstätte (im Sinn des DBA) liegt vor, wenn Art und Umfang der Tätigkeit eines Sales Managers für Ost-Europa in seiner Wohnung nicht…
Bei der Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen internationaler Steuerfälle ist in einem ersten Schritt stets nach inländischem Recht vorzugehen und Art und Umfang des inländischen Besteuerungsanspruches zu analysieren. Erst in einem zweiten Schritt ist auf der Grundlage der Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zu entscheiden, ob und gegebenenfalls in…
…Schweden Schweden zu. Art und Umfang der schwedischen Steuerpflicht richtet sich nach schwedischem innerstaatlichen Steuerrecht. Da nach Artikel 20 des Abkommens im Verhältnis zu Schweden das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der internationalen Doppelbesteuerung angewendet wird, unterliegt der Vorgang auch in Österreich der Körperschaftsbesteuerung. Eine allfällige schwedische…
…im Rahmen der ordentlichen Geschäftstätigkeit des Handelsvertreters gelegen, sodass hiedurch für das US-Unternehmen keine inländische Betriebstätte entsteht. Ob der eine oder andere Fall vorliegt, kann aber nicht im EAS-Verfahren entschieden werden, da dies weitere Erhebungen (insbesondere in Richtung Art und Umfang der Aktivitäten…
…befinden) und weil es nicht nach Art. 28 Abs. 7 des Abkommens von den Abkommensvorteilen ausgeschlossen ist, dann würde die Wohnung nach Maßgabe des Art. 5 Abs. 3 DBA-Schweiz für das schweizerische Unternehmen keine inländische Betriebstätte begründen: es dürfte diesfalls Art und Umfang der…
…über Art und Umfang der in der Betriebstätte ausgeübten Funktionen sowie die Klärung erforderlich, mit welchen Werten die ertragbringenden Persönlichkeitsrechte nach § 6 Z 6 EStG in diese angebliche deutschen Betriebstätte überführt worden sind. Im gegebenen Zusammenhang wird auch auf EAS 1522 hingewiesen, in der es…
…Tätigkeit der schweizerischen KG nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend oder wegen Art und Umfang bereits als gewerblich einzustufen ist, stellt eine Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens, sondern durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen ist. Werden die KG-Einkünfte in der…
…um über die Art und den Umfang von Haupttätigkeiten auf einem bestimmten Markt entscheiden zu können (Rz 69 des Kommentars zu Art. 5 OECD-MA). Werden die Informationen hingegen durch die Betriebsstätte ausgewertet und erfolgt wie im vorliegenden Fall eine Empfehlung zu einer Ablehnung oder…
…in Österreich begründen (ein Ort der Leitung begründet nach § 29 BAO und nach Art. 5 Abs. 2 DBA eine Betriebstätte) wodurch ein Anteil am Gesamtgewinn der KG dem österreichischen Besteuerungszugriff unterliegen würde. 21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…bei der Familie in Deutschland verbracht werden. Die Frage kann nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens durch das Bundesministerium für Finanzen geklärt werden, da hiezu weitere Sachverhaltsermittlungen erforderlich sind, die aber nicht auf ministerieller Ebene vorzunehmen sind (z.B. Vergleich von Umfang und Intensität der…
…weil im Beschwerdefall eine Direktinvestition gegeben war und zudem die diskriminierende Rechtsvorschrift bereits zum 31.12.1993 in Geltung stand, sodass damit die Voraussetzungen des EGV für den Entfall der Drittstaatswirkung der Kapitalverkehrsfreiheit erfüllt waren. Wenn nach dem Vorhergesagten Artikel 43 EGV nicht nur in…
…und lediglich im Kostenumlageweg auf die österreichische GmbH weiterbelastet werden, ist nach inländischem Recht für den Umfang der Steuerpflicht unerheblich, da seine Arbeit für die österreichische GmbH jedenfalls in Österreich verwertet wird. Der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterliegt darüberhinaus aber auch jener Teil der von der…
…werden und für die daher kein Besteuerungsnachweis erbracht werden kann. Allerdings kann die Nichtbeibringung eines Besteuerungsnachweises auch auf andere Gründe zurückzuführen sein, die erkennen lassen könnten, dass auf österreichischer Seite zu Unrecht ein Verlust des Besteuerungsrechtes angenommen worden ist (zB weil die in der Anfrage…
…2 BAO der für Besteuerungszwecke maßgebende Sachverhalt zu schätzen. Falls dann in einem solchen Fall Verletzung eines Doppelbesteuerungsabkommens (Art. 9 DBA-Schweiz) eingewendet und ein Verständigungsverfahren beantragt wird, wird durch den Lauf eines derartigen internationalen Verfahrens der Abschluss des auf der Grundlage des innerstaatlichen österreichischen…
…die der Leistungserbringung dienenden technischen Einrichtungen, über die es die Verfügungsmacht hat, Betriebstätten darstellen (AÖFV. Nr. 134/1999). Diese mit Deutschland abgestimmte Auffassung wird - solange sich im Verhältnis zu anderen DBA-Partnerstaaten kein anderweitiges Auslegungserfordernis ergibt - auch im Geltungsbereich der andern österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vertreten. Diese…
…lit. a des OECD-Kommentars zu Art. 26, wonach stets die innerstaatlichen Informationsquellen vorrangig auszuschöpfen sind). Abgesehen davon, dass es nach dem Vorhergesagten international unhaltbar wäre, nicht den Steuerpflichtigen selbst zur Bekanntgabe seiner niederländischen Einkünfte zu veranlassen, sondern diese Arbeit der niederländischen Steuerverwaltung aufzuerlegen, wäre…
…ob eine derartige Arbeitsgestellung in Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als solche steuerlich anerkannt werden kann. Denn wenn die tatsächlichen Verhältnisse so gelagert sind, dass das Dienstverhältnis zu dem kanadischen Unternehmen bloß formal besteht und in der wirtschaftlichen Realität die Gestaltungsmerkmale eines Dienstverhältnisses zum inländischen Luftfahrtunternehmen…
…Österreichs entfallen, von der österreichischen Besteuerung freigestellt werden. Werden Umsatzprämien gezahlt, die nur den außerhalb Österreichs erzielten Umsätzen zurechenbar sind, wird dementsprechend ebenfalls Anrecht auf Steuerfreistellung in Österreich bestehen. Die Frage, in welchem Umfang Bezugsteile den Auslands- und Inlandsaktivitäten des Dienstnehmers zuzuordnen sind, muss grenzüberschreitend…
…dann, wenn die kanadischen Kapitalgesellschaften ihre Leistungen durch Subauftragnehmer erbringen, nicht zur Anwendung kommen, weil die als Subauftragnehmer wirkenden Innenarchitekten Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen und daher - bei Fehlen einer inländischen Betriebstätte - nach § 98 EStG 1988 keiner beschränkten Steuerpflicht unterliegen, sodass der "Architektendurchgriff" ins Leere läuft…