…ob die Leistungsbezeichnung in der streitgegenständlichen berichtigten Rechnung (Nr. 2010-0019 vom 31.03.2010) den in § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben bezüglich der Art und des Umfangs der sonstigen Leistung entspricht. Folgender Sachverhalt wird dem Erkenntnis zu Grunde gelegt: Die…
…Standpunkt der Bw.) oder nicht anzuerkennen sind (Standpunkt des Finanzamtes). Unbestritten ist das Fehlen der Leistungsbeschreibung über Art und Umfang und Zeitraum der durchgeführten Leistungen; somit mangelt es an den Angaben über Art und Umfang der sonstigen Leistung und den Leistungszeitraum im Sinne der Z…
…die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt werden bzw. ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht…
…Rechungen' der Ausgabenposition Fremdleistung enthalten nicht die gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben betreffend die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Sämtliche bisher vorgelegte 'Rechnungen' enthalten (angesehen von nicht entscheidungsrelevanten Angaben wie z.B. Name und Anschrift des Leistungsempfängers) weitgehend…
…die richtige Art und den richtigen Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Es besteht keine Möglichkeit, eine fehlende Voraussetzung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als gegeben anzunehmen (VwGH vom 14.1.1991, Zl. 19/15/0042). Während § 11 Abs. 1 Z 3 leg.cit. die Menge und die…
…oder sonstige Leistungen betreffen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Gemäß § 11 Abs. 1 UStG 1994 muss eine Rechnung u.a. enthalten: Z 3: die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…
…sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistung ersichtlich machen. Allgemeine Bezeichnungen wie Reparatur, Lohnarbeit oder Fuhrleistung ohne weitere Angaben werden als unzureichend erachtet. Bei Dienstleistungen einer Anwaltskanzlei ist die Bezeichnung „vom 1.12.2007 bis zum heutigen Tag erbrachte juristische Dienstleistungen“ keine hinreichend detaillierte Leistungsbezeichnung…
…Aus der Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände bzw. Art und Umfang der sonstigen Leistung könnte in aller Regel geschlossen werden, ob die Umsätze für das Unternehmen oder für den Privatbedarf bewirkt worden wären. Der bloße Sammelbegriff "Pauschalpreis" würde nicht ausreichen, sondern eine Ergänzung der…
…weil bei sonstigen Leistungen Art und Umfang der Leistungen Art und Umfang der Leistungen ersichtlich gemacht werden müssen. Bezeichnungen wie Reparaturen, Lohnarbeit, Fuhrleistungen ohne weitere Angaben sind nicht ausreichend (vgl. Stefan Melhardt, Umsatzsteuerhandbuch 2002, Seite 318). Was schließlich die Rechnungen der SB und der PB…
…11) an ihn gesondert ausgewiesene Steuer für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind, als Vorsteuerbeträge abziehen. Gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 muss eine Rechnung die Art und den Umfang der sonstigen Leistung enthalten. Eine Urkunde…
…Lieferung und Verlegung der Fliesen, Leistungszeitraum April/Mai 98, Fixpreis laut Vereinbarung". Wie bereits oben ausgeführt, muss eine Rechnung nach § 11 Abs. 1 UStG 1994 u.a. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…
…1 Ziffer 3 UStG 1994 angeführte Rechnungsmerkmal "Art und Umfang der sonstigen Leistung" in der Auftragsbestätigung bedingt durch die Mangelhaftigkeit der Angaben betreffend des Umfangs dieser angeblich von der A-GmbH erbrachten umsatzsteuerbaren Leistungen in der Auftragsbestätigung gefehlt hatte, entsprachen die Teilrechnungen mit ihrem Vermerk…
…für die folgenden sieben in Rede stehenden Rechnungen der Firma Z, | Rechnungs-Nr. | Rechnungsdatum | § 11 Abs 1 Z 3 UStG 1994 Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der sonstigen Leistung | 04/03/2002 | 25…
…die Anerkennung der Vorsteuer in der von der Bw. beantragten Höhe von € 16.957,04 bzw. S 233.333,32 aus den oben angeführten Gründen zu versagen. Als Folge dieses Umstands hatten die Feststellungsbescheide gemäß § 188 BAO für die Jahre 1999 und 2000 in…
…VWS-Fassade 10 cm, verkleben, vertübeln und spachteln" abgerechnet. Eine derartige Leistungsbeschreibung entspricht keineswegs dem vom Gesetz geforderten Angaben bezüglich Art und Umfang der ausgeführten sonstigen Leistung. In diesem Zusammenhang stellt somit die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes - wie bereits oben ausgeführt - klar, dass das Vorliegen einer…
…Tatsache der Identifizierbarkeit bzw. der mangelnden Identifizierbarkeit der abgerechneten Leistungen. Nach § 11 Abs.1 Z 3 UStG 1972 ist in den Rechnungen die Art und der Umfang der sonstigen Leistungen anzugeben. Diese Angabe soll die Kontrolle darüber erleichtern, ob die in der Rechnung abgerechneten Leistungen…
…Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung. Gemäß § 11 Abs. 2 dritter Satz UStG 1994 können diese Angaben auch in anderen Belegen enthalten sein, auf die in der Rechnungen hingewiesen wird. Der Prüfungsmaßstab, der an…
…die in der Rechnung abgerechneten Leistungen tatsächlich für das Unternehmen ausgeführt werden bzw. ob sie allenfalls im Zusammenhang mit steuerfreien Umsätzen stehen. Handelsüblich ist eine Bezeichnung, die für den fraglichen Lieferungsgegenstand allgemein verwendet wird. Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht…
…sonstige Leistungen, die im Inland für sein Unternehmen ausgeführt worden sind. Sämtliche in Rede stehenden "Rechnungen" der Ausgabenposition Fremdleistungen (des Ausstellers A... KEG) enthalten nicht die gemäß § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 geforderten Angaben betreffend die Art und den Umfang der sonstigen Leistung…
…Zusammenhang steht ein weiterer formeller Mangel der Rechnung bzw. des dieser Rechnung zugrundeliegenden Werkvertrages. Gem. § 11 Abs. 1 Z 3 UStG 1994 hat eine Rechnung auch die Art und den Umfang der sonstigen Leistung zu enthalten. Nachdem sich auf der Rechnung keine näheren Bezeichnungen finden…