Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1477
Schweizerische Wertpapier-KG
geltende FassungEAS-AuskunftT 201/9-IV/4/99vom 02.07.1999
Wortlaut laut Findok
Wird ererbtes Vermögen von einer in
den USA ansässigen und einer in Österreich ansässigen Person im
Rahmen einer in der Schweiz errichteten Kommanditgesellschaft verwaltet, dann
spricht zunächst die Vermutung dafür, daß es sich hiebei nach
österreichischem Recht um eine bloß vermögensverwaltende KG
handelt, mit der Folge, daß die Gewinnanteile des österreichischen
Gesellschafters der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht in
Österreich unterliegen und ihre steuerliche Erfassung nicht durch Artikel 7
DBA-Ö/Schweiz beeinträchtigt wird. Ob die Tätigkeit der
schweizerischen KG nach österreichischem Recht als vermögensverwaltend
oder wegen Art und Umfang bereits als gewerblich einzustufen ist, stellt eine
Sachverhaltsfrage dar, die nicht im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens,
sondern durch das zuständige Finanzamt zu beurteilen ist.
Werden die KG-Einkünfte in der Schweiz einer 25%igen
Einkommensbesteuerung unterzogen, weil nach schweizerischem Recht die KG als
gewerblich tätiges Unternehmen beurteilt und auf schweizerischer Seite
folglich Artikel 7 des DBA-Ö/Schweiz angewendet wird, dann kann die
gegenteilige Einstufung auf österreichischer Seite einen
Qualifikationskonflikt mit der Wirkung einer Doppelbesteuerung auslösen. In
diesem Fall wird die Einleitung eines internationalen
Verständigungsverfahrens zu empfehlen sein. Sollte sich im Rahmen eines
solchen Verständigungsverfahrens herausstellen, daß die Schweiz auf
Grund ihres innerstaatlichen Rechts gezwungen ist, den Geschäftsbereich der
KG als gewerblich einzustufen und aus diesem Grund ohne Verletzung des
DBA-Ö/Schweiz das Besteuerungsrecht auf der Grundlage von Artikel 7 des
Abkommens in Anspruch nehmen mußte, dann wäre Österreich
gemäß Artikel 23 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet.
02. Juli
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 23 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 201/9-IV/4/99
- Stammnummer
- 7424
- Gültig
- 02.07.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF