…Zutreffendenfalls würde hierdurch eine zur Steuerpflicht der GmbH in Tschechien führende Betriebstätte begründet werden, weil diese Tätigkeiten insgesamt "mehr als sechs Monate innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten dauern". Dieses zeitliche Element wird bei der Bewirtschaftung täglich verkehrender Züge jedenfalls erfüllt sein. Die Aufnahme einer…
…die Erträgnisse der Immobilieninvestmentfonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA-D zu subsumieren sind. Unter den gegebenen Umständen wird daher derzeit die in EAS 2778 und EAS 2409 vertretene Auffassung weiterhin aufrechterhalten: Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind ungeachtet der noch offenen…
…hierbei im Rahmen des Art. 10 des Abkommens nicht durch Steuerfreistellung, sondern im Anrechnungsweg beseitigt. In diesem Zusammenhang verdient aber noch Folgendes Beachtung: § 40 Abs. 1 ImmoInvFG bestimmt, dass Bewirtschafts- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind…
…wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds…
…Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor mit der deutschen Seite noch nicht abschließend geklärt, ob die Erträgnisse solcher Fonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA zu subsumieren sind. Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind nach EAS 2409 ungeachtet der noch offenen Frage…
…1 ImmoInvFG zur Anwendung. Diese Bestimmung sieht vor, dass Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne von Immobilien eines in- oder ausländischen Immobilienfonds von der Steuerpflicht dann ausgenommen sind, wenn die Immobilien in einem Land gelegen sind, mit dem auf Grund eines DBA für Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen die…
Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf ungarischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-Ungarn das Besteuerungsrecht an den aus dem ungarischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Ungarn zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen. Allerdings ist zu beachten, dass dann…
Bewirtschaften österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden…
…zu Art. 10 OECD-MA). Eine bloß als Vermögensverwaltung zu beurteilende Tätigkeit ist dabei nicht ausreichend (vgl Loukota/Jirousek/Schmidjell-Dommes, IStR I/1 Z 5, Rz 13 zum Erfordernis eines funktionalen Elements). Würde vor diesem Hintergrund die gegenständliche landwirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich im Wege der…
…als Sachverhaltsfrage nicht im Wege des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene entschieden werden. Es hängt dies einerseits von der zivilrechtlich gewählten Vertragsform (LStR 1999 Rz 930, vorletzter Satz) und andererseits von der tatsächlichen Art und Weise der Leistungserbringung ab (insb. LStR 1999 Rz 931 ff)…
…Alt-Abkommen keine für Russland bindende Anordnung über die Art der Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält, kann Russland auch für die Vergangenheit nicht entgegengetreten werden, wenn es ebenfalls eine Besteuerung der Arbeitslöhne vornimmt. Es ist wohl richtig, dass anlässlich der Unterzeichnung des Alt-DBAs am 10…
…gewerbliche Erfahrung mehr zusteht, er also auf die eigene Nutzung der gewerblichen Erfahrung verzichtet, er auf kein weiteres nutzungsabhängiges Entgelt des "Lizenznehmers" mehr dringen kann, er auf die Art der Nutzung der gewerblichen Erfahrung durch den "Lizenznehmer" nicht mehr einwirken darf, wenn die Verwertungsmöglichkeit bei…
…gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Art der Pensionsvorsorge bestanden haben, dann wäre die Pensionsabfindung nur mit 25% ihres Betrages in Österreich steuerpflichtig (§ 25 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG). 21. September 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  …
…Sicht eine niederländische Steuerbelastung der in Höhe von S 10.000 erzielten Einnahmen (7.000 + 3.000) von etwa 30%. Die Musiker sind gemäß Artikel 18 i.V. mit Art. 24 Abs. 3 DBA-Niederlande mit diesen Gastspiel-Einkünften in Österreich von der Besteuerung freizustellen.…
…ausschließlichen Einsatz in den eigenen EDV-Anlagen des Nutzers). Ob China gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA China zur Erhebung einer 10-prozentigen Quellensteuer von den an den österreichischen Lizenzgeber entrichteten Vergütungen berechtigt ist, hängt von der sorgfältigen Beurteilung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls ab…
…durch Einräumung der Gewinnchancen) ist diese Voraussetzung erfüllt. Artikel 6 des DBA-Malta hält diesen inländischen Besteuerungsanspruch auch auf völkerrechtlicher Ebene aufrecht. Denn nicht nur "Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen" sondern auch Einkünfte "jeder anderen Art der Nutzung unbeweglichen Vermögens" sind dem Lagestaat der Immobilie zur…
…in der Folge auch an Subauftragnehmer ganz oder teilweise weitergeben). Z 19 des OECD-Kommentars legt im Gegenteil fest, dass die Bauzeiten der vom Bauunternehmer (Generalunternehmer) mit dem Bau beauftragten Subunternehmer dem Generalunternehmer zuzurechnen sind. Es ist einzuräumen, dass in Fällen dieser Art der Baubetriebstätte…
…uÄ). Die Pension unterliegt in Österreich der österreichischen Einkommensbesteuerung zum Normaltarif. Stammt die US-Pensionsleistung von einer US-Pensionskasse, die einer österreichischen Pensionskasse vergleichbar ist, und besteht nach US-Recht für die Arbeitnehmer keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Art der Pensionsvorsorge, dann ist…
…der Kammern der selbständig Erwerbstätigen (Ärztekammer)), die innerstaatlich § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a bzw. lit. b EStG 1988 unterliegen, so ist nach der Art der früheren Beschäftigung zu unterscheiden. Soweit die Pensionen und Bezüge für eine frühere unselbständige Tätigkeit gezahlt werden, ist Art…
…1 des OECD-Musterabkommens verdeutlicht: "Geprüft wurden noch andere Formen des Abkommensmissbrauchs (zB der Gebrauch von Basisgesellschaften) und mögliche Gegenmaßnahmen wie Regelungen, die den wirtschaftlichen Gehalt über die formale Gestaltung stellen ("Substance-over-form"-Regelungen) und Regelungen nach Art der US-amerikanischen Subpart-F-Gesetzgebung..…