Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1738
Orchestergastspiele in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskunftW 647/1-IV/4/00vom 09.10.2000
Wortlaut laut Findok
Tritt ein österreichisches
Orchester bei einem Gastspiel in den Niederlanden auf, dann steht den
Niederlanden gemäß Artikel 18 des DBA-Niederlande das Recht zu, die
für dieses Gastspiel von den Dienstnehmer-Orchesterkünstlern bezogenen
Vergütungen der Besteuerung zu unterziehen. Wenn in einem solchen Fall die
Niederlande 75% der Gesamtvergütung als Lohnbezug der fast 100
Orchestermitglieder ansehen und folglich den Orchesterbetreiber für eine
davon mit 25% pauschal bemessene Lohnsteuer als Haftenden in Anspruch nehmen, so
kann dieser Vorgangsweise auf der Grundlage des bestehenden DBAs nicht
entgegengetreten werden. Denn gemäß Z. 10 des OECD-Kommentars zu Art.
17 des OECD-MA richtet sich die Art der Wahrnehmung des
abkommensgemäß zustehenden Besteuerungsrechtes nach nationalem Recht.
Beträgt daher die niederländische Abzugssteuer rund 300.000 S dann
wird hiedurch in pauschaler Betrachtung jedes Orchestermitglied mit etwa S 3.000
getroffen. Beläuft sich die tatsächlich ausgezahlte Vergütung
jedes einzelnen Musikers auf netto S 7.000,- dann ergibt sich sonach aus
österreichischer Sicht eine niederländische Steuerbelastung der in
Höhe von S 10.000 erzielten Einnahmen (7.000 + 3.000) von etwa 30%. Die
Musiker sind gemäß Artikel 18 i.V. mit Art. 24 Abs. 3 DBA-Niederlande
mit diesen Gastspiel-Einkünften in Österreich von der Besteuerung
freizustellen.
Da es sich bei der niederländischen Besteuerung um
eine Steuer der einzelnen Musiker handelt, wäre eine Anrechnung auf die
Körperschaftsteuerschuld des Orchesterbetreibers nicht sachgerecht.
09. Oktober
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- Art. 24 Abs. 3 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 647/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2399
- Gültig
- 09.10.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF