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BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 4/5

…läßt. Andernfalls ist das Vorliegen von Liebhaberei ab Beginn dieser Betätigung so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert wird. (…) Wiederaufnahme   Vorliegen von Wiederaufnahmegründen Die Verfügung der Wiederaufnahme erfordert gemäß § 303 Abs. 1…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 1/5

…keine Interessenten gebe. 15.1.5. Art und Ausmaß der Bemühungen zur Verbesserung der Ertragslage Da der Bf. dieses Gewerbe schon seit dem Jahr 1998 betreibe, habe er schon viel Zeit gehabt, etwas an der Bewirtschaftung zu ändern. Er habe anfangs eine Vielzahl von verschiedenen…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 2/5

…seien. Die angesprochenen Seiten des Onlinehandels seien seit 2015 nicht mehr aktiv. Der versuchte Verkauf von Restbeständen aus einem eingestellten Wirtschaftsbetrieb entspreche einem wirtschaftlichen Handeln. 20.2.5. Art und Ausmaß von Verbesserungsmaßnahmen Es seien laufend strukturverbessernde Maßnahmen gesetzt worden. Dies käme noch deutlicher heraus…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 3/5

…Unmöglichkeit der Erzielung eines Gesamtgewinnes aufgrund der Art der Bewirtschaftung festzustellen, sei auf den dafür zur Verfügung stehenden, bereits abgelaufenen absehbaren Zeitraum, sowie auf die von der Betriebsprüfung durchgeführte Kriterienprüfung zu verweisen. Aus der Beschwerdeschrift gehe hervor, dass der Bf. der Ansicht sei, der Betrieb…

BFG RV/5101671/2018Wiederaufnahme bei Hervorkommen von Tatsachen betreffend die Art der Bewirtschaftung bei Liebhabereibetrieben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.07.2020Teil 5/5

…4 erster Satz dieser Verordnung wie folgt zu verstehen: Die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit muss so gestaltet sein, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen ist, abweichend von der durch die Lebenserfahrung gestützten inneren Wahrscheinlichkeit werde die Betätigung doch einen Gesamtgewinn (Gesamtüberschuss) erbringen…

BFG RV/7101633/2017Wird die Möglichkeit der Erzielung eines Gesamtgewinnes innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes bei der gegebenen Art der Bewirtschaftung einer nebenberuflich ausgeübten Betätigung als freischaffender Fotokünstler verneint, ist von Liebhaberei auszugehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn erwarten lässt. Ist die Erwirtschaftung eines Gesamtgewinnes in einem absehbaren Zeitraum hingegen nicht zu erwarten, bleibt die Annahme der Liebhaberei so lange bestehen, als nicht durch entsprechende Maßnahmen des Steuerpflichtigen eine Änderung der…

BFG RV/5100318/2024Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung - Änderung der Bewirtschaftung ist vom Beschwerdeführer nachzuweisen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.04.2026Teil 1/2

…fettgedruckt): "In Anbetracht der oben aufgezeigten Umstände hat der Beschwerdeführer nicht glaubhaft gemacht, dass die Art der Bewirtschaftung des gegenständlichen Mietobjektes innerhalb von 23 Jahren einen Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten lässt." An dieser Beurteilung hat auch der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis VwGH 15…

UFSF RV/0225-F/10Liebhaberei bei Vermietung von zwei Eigentumswohnungen und zwei Wohnräumen (alle in einem Gebäude): Änderung der Bewirtschaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2011

…unwidersprochenen Feststellungen des Finanzamtes in der Berufungsvorentscheidung zu entkräften. Die Annahme von Liebhaberei kann nach Maßgabe des § 2 Abs. 4 LVO ausgeschlossen sein, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem überschaubaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten erwarten…

UFSW RV/1449-W/05Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010

…so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23…

UFSW RV/2700-W/06Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010Teil 1/2

…Veräußerung von Immobilien wird dann zum gewerblichen Immobilienhandel, wenn die Veräußerungen auf planmäßige Art und Weise erfolgen. In Zweifelsfällen ist darauf abzustellen, ob die Tätigkeit, wenn sie in den gewerblichen Bereich fallen soll, dem Bild entspricht, das nach der Verkehrsauffassung einen Gewerbebetrieb ausmacht. Die Frage…

UFSI RV/0024-I/02Liebhaberei bei Vermietung eines Ferienhauses – Änderung der Bewirtschaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2004

…dazu unten). Auch der - nicht näher konkretisierte - Hinweis des Berufungswerbers auf "neue zusätzliche Bemühungen in späteren Jahren" um die vorangegangene "negative Umsatzentwicklung aufzuholen" (Vorlageantrag vom 22.7.1997) bietet keinen ausreichenden Hinweis auf eine geänderte Art der Bewirtschaftung. Von einer solchen kann daher nach Ansicht…

UFSW RV/2700-W/06Liebhaberei bei Immobilienhandel
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)21.04.2010Teil 2/2

…so lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs 2 Z 3 gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23…

BFG RV/2101369/2015Liebhaberei bei einer Hochsee-Rennsegelyacht: Liebhabereibeurteilung bei bereits abgeschlossener Bewirtschaftung (Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss20.06.2016

…Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit in einem absehbaren Zeitraum einen Gesamtgewinn oder Gesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) erwarten lässt (§ 2 Abs. 4 Liebhabereiverordnung). Enthält der Plan hingegen das Vermieten auf einen begrenzten Zeitraum, so muss das…

BFG RV/4100498/2013Keine Änderung der Bewirtschaftung im Sinne der Liebhabereiverordnung durch Neuvermietung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.07.2018

…lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinne des vorstehenden Satzes geändert wird. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 Liebhabereiverordnung gilt als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23…

UFSW RV/1949-W/05Änderung der Bewirtschaftung bei Liebhaberei, kleine Vermietung, 29 oder 30 Jahre bis Gesamteinnahmenüberschuss nicht absehbar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.08.2006

…2004/14/0082). Es liegt somit auch Liebhaberei im umsatzsteuerrechtlichen Sinn vor. Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 1998 bis 2004 war daher ebenfalls abzuweisen. Jede Betätigung ist ab Änderung der Art der Bewirtschaftung neu zu beurteilen. Die Vermietungstätigkeit betreffend das Jahr 2005 war jedoch nicht berufungsgegenständlich…

UFSW RV/3678-W/02Änderung der Bewirtschaftungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2004

…1997, 94/15/0126; 31. März 1998, 98/13/0006). Eine steuerlich wirksame Änderung der Art der Bewirtschaftung ist dann gegeben, wenn aus einer, als Liebhaberei einzustufenden Betätigung bzw. Tätigkeit aufgrund einer wesentlichen Intensivierung oder einer sonstigen Änderung des wirtschaftlichen Engagements eine gewinn- bzw. überschussträchtige…

BFG RV/7100872/2013Beginn der Änderung der Bewirtschaftungsart bei der Vermietung eines Einfamilienhauses
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.11.2018Teil 1/2

…sowie aufgrund der Änderung der Art der Bewirtschaftung ab 2005 ebenfalls vorliegender positiven Prognoserechnung liegt für den gesamten Vermietungszeitraum keine Liebhaberei vor, sodass die neu ergangenen Feststellungs- sowie Umsatzsteuerbescheide 2005 bis 2010 aufzuheben und in den vorigen Stand zu versetzen sind. Aussetzung der Einhebung gem…

UFSW RV/0316-W/09Liebhaberei - Änderung der Bewirtschaftungsart
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

…lange anzunehmen, als die Art der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit nicht im Sinn des vorstehenden Satzes geändert werde. Bei Betätigungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Z 3 LVO gelte als absehbarer Zeitraum ein Zeitraum von 20 Jahren ab Beginn der entgeltlichen Überlassung, höchstens 23…

UFSW RV/0618-W/05Die Bewirtschaftung des Einfamilienhauses und der Wohnung ist im gegenständlichen Fall, da kein Überschuss erzielt werden kann, Liebhaberei.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)01.04.2009Teil 2/2

…Voraussetzungen der Z 1 und 2 ist für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Einheit gesondert zu beurteilen. Gemäß § 2 Abs.4 liegt bei Betätigungen gemäß § 1 Abs.2 L-VO Liebhaberei dann nicht vor, wenn die Art der Bewirtschaftung…

BFG RV/7100068/2025Hauptfeststellung L+F zum 1.1.2023 - Einstellung der Bewirtschaftung mehr als 8 Jahre vor dem Stichtag
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.05.2025

…Im gegenständlichen Fall steht aber nicht bloß das ehemalige Wirtschaftsgebäude leer, sondern wurde die Bewirtschaftung der Grundstücke bereits im Oktober 2014 eingestellt und liegen die ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen zum Stichtag 1.1.2023 brach. Es liegt somit kein landwirtschaftlicher Hauptzweck mehr vor und gehören…