Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1999
Besteuerung grenzdurchschnittener Landwirtschaften im Verhältnis zu Tschechien
geltende FassungEAS-Auskunft04 4702/2-IV/4/02vom 01.03.2002
Wortlaut laut Findok
Bewirtschaften
österreichische Landwirte Äcker auf tschechischer Seite, dann steht
gemäß Art. 6 DBA-CSSR das Besteuerungsrecht an den aus dem
tschechischen unbeweglichen Vermögen erzielten Gewinnen Tschechien zu und
es sind diese Gewinne von der österreichischen Besteuerung - unter
Progressionsvorbehalt - freizustellen; die in EAS 1012 enthaltenden Aussagen,
die in Bezug auf gleichgelagerte Fälle zu Ungarn ergangen sind, treffen
daher sinngemäß auch auf die DBA-Anwendung mit Tschechien
zu.
Allerdings wird
auch noch Folgendes zu beachten sein: Sollte auf tschechischer Seite keine
Besteuerung stattfinden, dann könnte die Ursache hierfür darin liegen,
dass die tschechische Seite den auf ihrem Staatsgebiet gelegenen
Flächenteilen keinen ausreichenden Beitrag zur Gewinnerzielung des
österreichischen landwirtschaftlichen Betriebes zumisst und folglich die
steuerliche Erfassung zur Gänze Österreich überlässt. Unter
solchen Gegebenheiten bestehen aus Vereinfachungsgründen gegen eine
Einbeziehung von auf tschechischem Gebiet belegenen zugepachteten Flächen
in die österreichische Vollpauschalierung in der Weise keine Bedenken, dass
das Ausmaß der zugepachteten Flächen mit dem Hektarsatz des eigenen
inländischen Betriebes multipliziert wird.
01.
März 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- 04 4702/2-IV/4/02
- Stammnummer
- 2057
- Gültig
- 01.03.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF