Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2778
Beteiligung an einem deutschen Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0553-IV/4/2006vom 09.11.2006
Wortlaut laut Findok
Sind in Österreich ansässige
Personen an in- oder ausländischen Immobilieninvestmentfonds beteiligt,
dann werden diese Fonds gemäß
§ 42 Abs. 1 in Verbindung mit
§ 1 Abs.2 ImmoInvFG als steuerlich transparent gewertet. Diese Betrachtung
gilt auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen. Die in EAS 2409 im
Verhältnis zu den deutschen Immobilieninvestmentfonds gemachten Aussagen
sind in diesem Zusammenhang sowohl für offene wie auch für
geschlossene deutsche Investmentfonds von Bedeutung. Allerdings ist nach wie vor
mit der deutschen Seite noch nicht abschließend geklärt, ob die
Erträgnisse solcher Fonds unter Artikel 6 oder Artikel 10 Abs. 3 des DBA zu
subsumieren sind.
Die Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne sind nach EAS
2409 ungeachtet der noch offenen Frage, ob im Verhältnis zu Deutschland
abkommensrechtlich Steuerfreistellung oder Steueranrechnung zu gewähren
ist, nach inländischem Recht von der Besteuerung freizustellen; im
Allgemeinen sind diese freizustellenden Gewinne nicht für Zwecke des
Progressionsvorbehaltes anzusetzen; dies wird nur dann als erforderlich
angesehen, wenn eine Antragsveranlagung gemäß
§ 97 Abs. 4 EStG
in Anspruch genommen wird (Adametz in
Nidetzky-Rainer,
Immobilien-InvestmentfondsG, Manz 2004, S. 189).
Bundesministerium für Finanzen, 9. November
2006
Normen und Schlagworte
- Art. 6 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- Art. 10 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
- § 42 Abs. 1 ImmoInvFG, Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003
- § 1 Abs. 2 ImmoInvFG, Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003
- § 97 Abs. 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0553-IV/4/2006
- Stammnummer
- 25256
- Gültig
- 09.11.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF