RIS AI
109 Treffer1060 msnur geltende Fassungen
EAS 3344Arbeitnehmerentsendung nach Finnland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0004-VI/8/201410.04.2014

…Zeitraum nach Finnland, um ein dort übernommenes Projekt auszuführen, unterliegen die auf diesen Zeitraum entfallenden Arbeitslöhne sowohl der österreichischen Einkommens(Lohn)besteuerung als auch der finnischen Besteuerung, wobei die finnische Steuer gemäß Artikel 23 DBA-Finnland auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen ist. Diese Steueranrechnung kann…

EAS 3307Bordpersonal und “subject-to-tax-Klausel” im DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0714-IV/4/201223.11.2012

…Arbeitslöhnen Deutschland zu. Denn nach dieser Bestimmung wird das Besteuerungsrecht an Vergütungen für unselbständige Arbeit, die an Bord eines internationalen Seeschiffes ausgeübt wird, dem Vertragstaat zugeteilt, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Wenn Deutschland nach seinem innerstaatlichen Recht die Arbeitslöhne…

EAS 3305Arbeitskräftegestellung unter 183 Tagen durch ausländische Arbeitskräfteverleiher
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0694-IV/4/201223.11.2012

…99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug wirtschaftlich betrachtet eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. In EAS 3284 wurde in der Folge eingeräumt, dass unter…

EAS 3284Arbeitskräftegestellung aus Polen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0366-IV/4/201215.06.2012

… 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 vorzunehmende Steuerabzug aus wirtschaftlicher Sicht gesehen eine steuerliche Erfassung der den gestellten Arbeitskräften zufließenden Arbeitslöhne darstellt und dass aus dieser Sicht gesehen Artikel 15 des DBA das inländische Besteuerungsrecht aufrechterhält. Es ist einzuräumen, dass bei dieser Rechtsbeurteilung auch…

EAS 2377Österreicher als Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 701/2-IV/4/0321.11.2003

…Es wurde damals festgestellt, dass die von der Zweigniederlassung zu tragenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Russland, BGBl. III Nr. 10/2003, der österreichischen Lohnabzugsbesteuerung unterliegen, dass aber diese Arbeitslöhne auch in Russland einer 30-prozentigen Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn die nach…

EAS 2315Entsendung russischer Mitarbeiter in die inländische Zweigniederlassung einer russischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4282/2-IV/4/0311.07.2003

…über die Art der Vermeidung der Doppelbesteuerung enthält, kann Russland auch für die Vergangenheit nicht entgegengetreten werden, wenn es ebenfalls eine Besteuerung der Arbeitslöhne vornimmt. Es ist wohl richtig, dass anlässlich der Unterzeichnung des Alt-DBAs am 10. April 1981 auch ein Notenwechsel unterzeichnet wurde…

EAS 1901Montageentsendung zur australischen Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/E0002-IV/4/0124.07.2001

Wird ein Arbeitnehmer einer österreichischen Kapitalgesellschaft für einen Zeitraum von 4 Monaten nach Australien entsandt, um dort eine "begünstigte Auslandstätigkeit" für seinen österreichischen Arbeitgeber auszuführen, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in Österreich lohn- und einkommensteuerfrei. Montagen…

EAS 2589Ungarische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0181-IV/4/200525.04.2005

Werden von einer ungarischen Kapitalgesellschaft Grenzgänger-Arbeitnehmer für länger als 183 Tage pro Jahr zur Arbeitsleistung nach Österreich entsandt, dann unterliegen die Arbeitslöhne der österreichischen Besteuerung. Die steuerliche Erfassung hat im Veranlagungsweg zu erfolgen, wenn der ungarische Arbeitgeber in Österreich über keine Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn…

EAS 2678Signing-Bonus und Entgelt für die Verpflichtung zu einem Konkurrenzverbot
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0024-IV/4/200623.01.2006

…wird, dann sind seine Arbeitslöhne auf die Tätigkeiten in der Schweiz einerseits und auf die Tätigkeiten in Österreich und in den Drittstaaten andererseits aufzuteilen. Auf Grund von Artikel 15 des DBA-Schweiz steht der Schweiz das Besteuerungsrecht nur an jenem Teil der Arbeitslöhne zu, der…

EAS 33Dienstnehmerentsendung ohne durchgehender Einsatzzeit in der UdSSR/Berechnung der 183-Tage-Frist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftV 41/196/1-IV/4/9105.10.1991

…einer inländischen Industrieanlagenbaugesellschaft, in die Sowjetunion entsandt, dann sind die hiefür zufließenden Arbeitslöhne gemäß Artikel 11 DBA-UdSSR i.V. mit dem zu diesem Abkommen abgeschlossenen Briefwechsel in Österreich - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung dann freizustellen, wenn der Aufenthalt in der Sowjetunion insgesamt länger als…

EAS 793Botschaftschauffeure
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1182/1-IV/4/9622.01.1996

Ist im Jahr 1992 ein chilenischer Staatsbürger nach Österreich eingewandert und als Dienstnehmer bei der argentinischen Botschaft in Wien angestellt worden, dann sind die hiefür gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 19 Abs. 1 lit. a DBA-Argentinien in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung gilt…

EAS 867Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/16-IV/4/9622.04.1996

…österreichischer Transportunternehmer einen in Deutschland ansässigen Fahrer für internationale Transporte von Hannover über Österreich nach Ungarn in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich der Fahrer in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit…

EAS 1581Progressionsvorbehalt bei vorübergehender Dienstnehmerauslandsentsendung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/81-IV/4/9905.01.2000

…bis 28. Februar 1998 in die Dienste einer deutschen konzernzugehörigen Gesellschaft, dann unterliegen die vom deutschen Arbeitgeber in den drei Jahren gezahlten Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens der deutschen Besteuerung und sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Steuerfreistellung…

EAS 1525Mitarbeiterentsendung nach Indien und in die Slowakei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 161/1-IV/4/9913.09.1999

Läßt ein österreichisches Unternehmen in Indien Produkte lohnfertigen und entsendet es österreichische Mitarbeiter zur Qualitätskontrolle nach Indien wobei wegen Überschreitens der 183-Tage-Frist das Besteuerungsrecht für die hiefür gezahlten Arbeitslöhne Indien zusteht, dann kann aus dem DBA-Indien für die Frage, ob neben der…

EAS 1649Kroatische LKW-Fahrer inländischer Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 691/1-IV/4/0008.05.2000

…Transportunternehmen in Kroatien ansässige (und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende) Fernfahrer, die ausschließlich auf ausländischen Transportrouten zum Einsatz kommen, dann unterliegen die an die Fahrer ausgezahlten Arbeitslöhne dem inländischen Lohnsteuerabzug. Denn die Fernfahrer erbringen auch auf ihren Auslandsfahrten ihre Arbeitsleistungen ihrem inländischen Arbeitgeber,…

EAS 1628Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftT 18/1-IV/4/0028.03.2000

Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Ostdeutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten (insb…

EAS 2004Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 763/1-IV/4/0201.03.2002

…   Nimmt ein österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet aufhalten…

EAS 2971Deferred Compensation-Plan
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1445-IV/4/200826.05.2008

…demzufolge einen Prozentsatz aus seinem Gehalt bestimmt, der als Beitrag in den Plan eingezahlt werden soll, dann kürzen diese Beiträge nicht die Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten - Arbeitslohnes (Hinweis auf VwGH 19.06.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern…

EAS 402Personalleasing im Wege einer schweizerischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 2125/5/1-IV/4/9403.03.1994

…Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu. Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gestellungsnehmer…

EAS 536Überstundenleistungen eines in Österreich tätigen Dienstnehmers am tschechischen Wohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3344/1/1-IV/4/9405.12.1994

…Wird ein in Tschechien ansässiger Tscheche von einem österreichischen Unternehmen als Dienstnehmer beschäftigt und übt er einen Teil seiner dienstlichen Tätigkeit (Erarbeitung von Unternehmenskonzepten) in Heimarbeit an seinem tschechischen Wohnsitz aus, so ist jener Teil des Arbeitslohnes, der auf die in Tschechien ausgeübte Arbeit entfällt…