Findok · EAS-Auskünfte
EAS 402
Personalleasing im Wege einer schweizerischen Gesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftP 2125/5/1-IV/4/94vom 03.03.1994
Wortlaut laut Findok
Schließt eine Salzburger
Privatkrankenanstalt mit einer schweizerischen Gesellschaft eine Vereinbarung
ab, derzufolge zwei schweizerische Krankenschwestern für die Dauer von 4
bis 5 Jahren im Wege des "Personalleasings" der Salzburger Krankenanstalt zur
Verfügung gestellt werden, so steht das Besteuerungsrecht an den
Arbeitslöhnen gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz grundsätzlich
Österreich als dem Tätigkeitsstaat zu.
Ob in einem solchen Fall die Personalgestellung als solche
steuerlich anerkannt wird, oder ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der
Gestellungsnehmer als der eigentliche Arbeitgeber anzusehen ist, ist eine
Sachverhaltsfrage, die nicht vom BM für Finanzen im Rahmen des
EAS-Verfahrens entschieden werden kann. Richtschnur für die Entscheidung
werden die in AÖF Nr. 87/1993 veröffentlichten Grundsätze sein.
Bei abweichenden Beurteilungen zwischen der österreichischen und der
schweizerischen Steuerverwaltung kann eine grenzüberschreitende Abstimmung
im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens angestrebt
werden.
Wird der schweizerische Arbeitskräftegesteller als
Arbeitgeber gewertet (und hat dieser keine "Lohnsteuerbetriebstätte" im
Sinn von § 81 EStG in Österreich), hat die einkommensteuerliche
Erfassung der Bezüge im Veranlagungsweg zu erfolgen.
3. März
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
ArbeitskräftegestellungArbeitskräfteüberlassungVerständigungsverfahrenVeranlagungLohnsteuerArbeitskräfteüberlassungsunternehmen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 2125/5/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17792
- Gültig
- 03.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF