Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2971
Deferred Compensation-Plan
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/1445-IV/4/2008vom 26.05.2008
Wortlaut laut Findok
Hat ein in den USA ansässiger
Arbeitnehmer am "Deferred Compensation-Plan" seines US-Arbeitgebers teilgenommen
und demzufolge einen Prozentsatz aus seinem Gehalt bestimmt, der als Beitrag in
den Plan eingezahlt werden soll, dann kürzen diese Beiträge nicht die
Höhe des - nach österreichischem Steuerrecht ermittelten -
Arbeitslohnes (Hinweis auf VwGH 19.06.2002, 98/15/0142, wonach ein Gehaltsabzug
für Pensionsrückdeckungsversicherungen von Vorstandsmitgliedern nicht
deren Lohnsteuerbemessungsgrundlage kürzt). Wird nach
Ansässigkeitsverlegung nach Österreich mit der Beendigung des
US-Dienstverhältnisses plangemäß das beim US-Arbeitgeber
angesparte Kapital ausgezahlt, stellt dies insoweit einen nichtsteuerbaren
Vorgang dar, als es in der Summe der Arbeitnehmerbeiträge Deckung findet.
Nur insoweit der Auszahlungsbetrag aus Kapitalerträgen herrührt, tritt
inländische Steuerpflicht ein, weil über diese Kapitalerträge
erstmals mit der Auszahlung verfügt werden konnte und damit erst zu diesem
Zeitpunkt der steuerliche Zufluss eintritt.
Artikel 15 DBA-USA untersagt Österreich, jene Teile
des Auszahlungsbetrages zu besteuern, die durch die Arbeitsausübung in den
USA erwirtschaftet worden sind (Kausalitätsprinzip); Artikel 10 und 11 des
Abkommens steht aber der Erfassung der Kapitalerträge nicht entgegen, weil
hier nicht das Kausalitätsprinzip, sondern das Zuflussprinzip gilt.
Bundesministerium für Finanzen, 26. Mai 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 10 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- Art. 11 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/1445-IV/4/2008
- Stammnummer
- 35858
- Gültig
- 26.05.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF