Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2004
Deutsche Fernfahrer für österreichische Transportunternehmen
geltende FassungEAS-AuskunftG 763/1-IV/4/02vom 01.03.2002
Wortlaut laut Findok
Nimmt ein
österreichischer Transportunternehmer in Deutschland ansässige Fahrer
für internationale Transporte in seine Dienste auf, unterliegen die
Arbeitslöhne gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland in dem
Maße der österreichischen Besteuerung, als sich die Fahrer in
Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit auf österreichischem
Staatsgebiet aufhalten (insb. anlässlich der Durchfahrten durch
Österreich, anlässlich des Aufsuchens des österreichischen
Arbeitgebers usw.). Die 183-Tage-Klausel des Abs. 2 ist in einem derartigen Fall
nicht anwendbar, weil kein deutscher, sondern ein österreichischer
Arbeitgeber gegeben ist (EAS 867 und EAS 1628).
Durch Artikel
15 des DBA-Deutschland 2000 tritt hinsichtlich dieser Gegebenheiten keine
Änderung ein. Das neue Abkommen ist im Übrigen noch nicht ab 1.
Jänner 2002 anzuwenden, da der für das Inkrafttreten erforderliche
Austausch der Ratifikationsurkunden noch nicht stattgefunden hat. Nach dem
derzeitigen Verfahrensstand kann erwartet werden, dass das neue Abkommen ab 1.
Jänner 2003 anwendbar sein wird.
01.
März 2002 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 Abs. 1 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 763/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 1890
- Gültig
- 01.03.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF