…im Zeitpunkt ihres Todes einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatten". Ob die österreichische Stiftungseingangssteuer vom Anwendungsbereich des DBA(Erb)-CH erfasst ist, richtet sich nach Art. 2 des Abkommens. Für Österreich umfasst der sachliche Anwendungsbereich des Abkommens nach Art. 2 Abs…
…eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger…
…ist daher berechtigt, bei Ermittlung dieser Körperschaftsteuer ausländische Steuern nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen (insb. unter Beachtung des Anrechnungshöchstbetrages) anzurechnen; dies gilt auch für jene Fälle, in denen das Abkommen die Anrechnung von ausländischen Fiktivsteuern ("matching-credit") vorsieht. Das Volumen der Zwischensteuer, die nach…
…Steuerentlastungsmaßnahme gesetzt wird, kann nicht generalisierend beantwortet werden, da dies von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Verallgemeinernd können folgende Grundsätze bei der Handhabung des Ermessens hervorgehoben werden: Soweit kein besonderes österreichisches Interesse an einer Entlastungsmaßnahme erkennbar ist, wird idR auf österreichischer Seite nicht zugunsten von…
…eine in der Schweiz ansässige Person Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung, dann sind diese im Allgemeinen nicht als "Dividenden" zu klassifizieren. Sie fallen daher nicht unter Artikel 10 DBA-Schweiz, sondern sind unter Artikel 21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der Schweizer Zuwendungsempfänger…
…auf dem ausländischen Staatsgebiet mit gemeinnützigen Einrichtungen dieses Staates gleichbehandelt werden und falls hiebei Steuerleistungen anfallen, entweder eine Freistellung erfolgt oder zumindest keine wesentlich höhere Belastung zu tragen ist, als in Österreich. 18. Februar 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…auf dem Gebiete der Schenkungsbesteuerung durch eine auf § 48 BAO gestützte Entlastungsmaßnahme beseitigt werden. Allerdings ist darauf zu achten, dass Vermögenseinbringungen durch Steuerausländer nicht günstiger besteuert werden als durch Steuerinländer; es kann daher nicht das Steuerfreistellungs- sondern nur das Steueranrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung herangezogen…
…solchen getreten. So hat die Stiftungseingangssteuer Zuwendungen an Stiftungen zum Gegenstand, welche ursprünglich vom aufgehobenen Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz erfasst waren. Auch im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz enthaltene Steuerbefreiungen, die für bestimmte Zuwendungen an Stiftungen anwendbar waren, wurden in der Folge in das StiftEG übernommen (vgl. ErlRV…
…aber als fehlerhafte Übung des durch § 48 BAO eingeräumten Ermessens angesehen werden. Eine Ausscheidung von Vermögenswerten gemäß § 48 BAO aus der inländischen Bemessungsgrundlage in dem Maße, dass hierdurch die österreichische Steuer auf ein Niveau von 2,5% abgesenkt wird, wäre hingegen im Rahmen einer Reziprozitätszusicherung…
…es gerechtfertigt, durch eine auf § 48 BAO gestützte Ausnahmegenehmigung eine Entlastung von der im Verhältnis zu Deutschland sonst eintretenden doppelten Schenkungsbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Schenkungssteuer herbeizuführen. Für eine Steuerfreistellung des Vorganges müssten in einem Fall wie dem vorliegenden noch besondere Umstände hinzutreten, die einen…
…nicht besonders geregelten Einkünfte), zur Folge, dass die Zuwendungen an die ausländischen Begünstigten in Österreich von der Kapitalertragsteuer vollständig zu entlasten sind. Da aber das DBA-USA keine Regelung für nicht besonders geregelte Einkünfte vorsieht und weder die Zuteilungsregel für Dividenden (Art. VI DBA-USA)…
Erhält der in Deutschland ansässige Stifter und Letztbegünstigte einer österreichischen Privatstiftung eine kapitalertragsteuerpflichtige Zuwendung, dann fallen die zugewendeten Einkünfte unter die "Dividendenregel" des Art. 10 DBA-Deutschland, derzufolge die österreichische Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen und in dieser Höhe in Deutschland anzurechnen ist (EAS 2965). Wird…
…negativer) Qualifikationskonflikt ein. Dieser kann aber nicht zu einem Wiederaufleben des österreichischen Besteuerungsanspruches führen. Denn ein negativer Qualifikationskonflikt kann abkommensrechtlich - unter besonderen Gegebenheiten - nur für den Ansässigkeitsstaat einen Rückfall des Besteuerungsrechtes bewirken; Österreich ist aber der Quellenstaat der Zuwendungseinkünfte. Bundesministerium für Finanzen, 21. Februar 2011
… EAS.1450, 1519 und 1762 betreffend amerikanische Zuwendungsempfänger, EAS.2074 betreffend ungarische Zuwendungsempfänger und EAS. 2321 betreffend in der Schweiz und in Norwegen ansässige Zuwendungsempfänger). Eine andere Rechtslage besteht nur im Verhältnis zu Staaten, die in Artikel 10 Abs. 3 des anzuwendenden bilateralen Abkommens nicht…
…21 (nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte) zu subsumieren, sodass der ausländische Zuwendungsempfänger Anrecht auf vollständige Entlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer besitzt. Eine andere Betrachtung könnte aber geboten sein, wenn dem Zuwendungsempfänger eine solche Einflussnahme auf die Gestion der Stiftung zukommt, dass er in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als …
Verlegt ein Begünstigter einer liechtensteinischen Privatstiftung seinen Wohnsitz nach Österreich, dann unterliegen wiederholte Zuwendungen der liechtensteinischen Stiftung auch dann der inländischen Steuerpflicht gemäß § 29 Z. 1 EStG, wenn sie nicht mit konstanter Regelmäßigkeit anfallen (siehe im Übrigen auch BMF-Einzelerledigungen v. 30.8.93, SKW…
…Österreich errichtete Privatstiftung (Familienstiftung) Einkünfte aus Kapitalvermögen und aus inländischem Liegenschaftsvermögen und werden von der deutschen Finanzverwaltung die Einkünfte gemäß § 15 deutsches Außensteuergesetz den in Deutschland ansässigen Begünstigten anteilig zugerechnet, dann führt dies zu keiner internationalen Doppelbesteuerung. Denn soweit die Kapitalerträge der Stiftung betroffen sind…
… Fließen einem liechtensteinischen Staatsbürger, der nach Eintritt in den Ruhestand seinen inländischen Wohnsitz aufgibt und nach Liechtenstein zurückkehrt, Zuwendungen von einer österreichischen Privatstiftung zu, dann fallen diese Zuwendungen unter Artikel 21 DBA-Liechtenstein und sind folglich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten (EAS 947…
Nach der dem Stiftungssteuerrecht bis einschließlich 2000 eigentümlichen Grundkonzeption sollten nicht alle Zinseneinkünfte einer Privatstiftung steuerfrei bleiben, sondern nur jene, die bei natürlichen Personen endbesteuert sind. Zinsen, die eine Privatstiftung für ein Darlehen von fast 500 Mio. S von einer nahestehenden GMBH erhielt, sollten daher…
…nicht der Zinsabschlagsteuer unterworfen (weil sie in Deutschland gemäß § 49 d EStG nicht zu den inländischen Einkünften der dort beschränkt steuerpflichtigen österreichischen Privatstiftung zählen), so berührt dies nicht die Steuerfreistellung auch in Österreich. 21. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…