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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 985

Anrechnung der tschechischen Dividendensteuer auf die österreichische Mindestkörperschaftsteuer

geltende FassungEAS-AuskunftO 31/1-IV/4/96vom 09.12.1996

Wortlaut laut Findok

  Bezieht eine österreichische Holdinggesellschaft Gewinnausschüttungen von ihrer tschechischen Tochtergesellschaft, die in Tschechien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterzogen werden, dann ist gemäß Artikel 23 DBA-CSSR diese tschechische Quellensteuer auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die tschechischen Gewinnausschüttungen entfällt. Fällt im Jahr des Bezuges der Gewinnausschüttung bloß Mindestkörperschaftsteuer an, dann belastet diese im wirtschaftlichen Ergebnis diesen - an sich nach § 10 Abs. 2 KStG steuerfreien - Einkünftezufluss. Durch abkommensgemäße Anrechnung kann jedoch die in diesem Jahr eintretende Doppelbesteuerung beseitigt werden. Sollten in einem Folgejahr steuerpflichtige Einkünfte bezogen werden und Regelkörperschaftsteuer anfallen, dann würde nur mehr die um die DBA-Anrechnung gekürzte Mindestkörperschaftsteuer auf diese Steuer anzurechnen sein. 9. Dezember 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungAbzugssteuerAnrechnung der ausländischen SteuerZufluss von Einkünften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
O 31/1-IV/4/96
Stammnummer
15001
Gültig
09.12.1996 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF