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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 68

GesmbH-Gründung in der CSFR

geltende FassungEAS-AuskunftT 1124/1/1-IV/4/92vom 14.01.1992

Wortlaut laut Findok

  Weitet der Inhaber einer österreichischen Handelsagentur seine Geschäftstätigkeit auf die CSFR aus und gründet er zu diesem Zweck in der CSFR eine GesmbH, so unterliegen die in der tschechoslowakischen Betriebstätte dieser GesmbH erzielten Gewinne der ausschließlichen Besteuerung in der CSFR. Nur wenn die von der tschechoslowakischen GesmbH erzielten Gewinne (offen oder verdeckt) an den in Österreich ansässigen Gesellschafter ausgeschüttet werden, tritt insoweit österreichische Steuerpflicht ein. Hinsichtlich solcher Gewinnausschüttungen wäre die CSFR berechtigt, eine maximal 10%ige Quellensteuer zu erheben, die auf die österreichische Steuer, die auf solche Gewinnausschüttungen entfällt, anzurechnen ist. 14. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

GewinnausschüttungQuellenbesteuerungAnrechnungAnrechnungsverpflichtungAnrechnung der ausländischen Steuer

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 1124/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18491
Gültig
14.01.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF