Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2122
Keine Anrechnung der 10-prozentigen tschechischen Dividendenquellensteuer
geltende FassungEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/02vom 01.10.2002
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine österreichische
Aktiengesellschaft von ihrer 100-prozentigen tschechischen Tochtergesellschaft
eine in Tschechien mit 10% an der Quelle besteuerte Gewinnausschüttung,
dann kann diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung
gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung
gemäß
§ 10 Abs. 2 KStG 1988 von der österreichischen
Körperschaftsteuer befreit ist und sonach keine österreichische
Körperschaftsteuer zur Verfügung steht, auf die eine Anrechnung
erfolgen könnte (siehe auch BFH 20.12.95, BStBl II 1996, 261).
01. Oktober
2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 10 Abs. 2 KStG 1988, Körperschaftsteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 401/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 165/1-IV/4/02
- Stammnummer
- 33559
- Gültig
- 01.10.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF