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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2122

Keine Anrechnung der 10-prozentigen tschechischen Dividendenquellensteuer

geltende FassungEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/02vom 01.10.2002

Wortlaut laut Findok

Bezieht eine österreichische Aktiengesellschaft von ihrer 100-prozentigen tschechischen Tochtergesellschaft eine in Tschechien mit 10% an der Quelle besteuerte Gewinnausschüttung, dann kann diese tschechische Steuer in Österreich nicht zur Anrechnung gebracht werden. Dies deshalb, weil die tschechische Gewinnausschüttung gemäß § 10 Abs. 2 KStG 1988 von der österreichischen Körperschaftsteuer befreit ist und sonach keine österreichische Körperschaftsteuer zur Verfügung steht, auf die eine Anrechnung erfolgen könnte (siehe auch BFH 20.12.95, BStBl II 1996, 261). 01. Oktober 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

DividendenQuellensteuerGewinnausschüttungen

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 165/1-IV/4/02
Stammnummer
33559
Gültig
01.10.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF