… 48 BAO ausländische Steuern auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen, dann kann diese Anrechnung immer nur auf jene österreichische Steuer erfolgen, die auf die betreffenden ausländischen Einkünfte entfällt. Verbucht ein österreichisches Unternehmen eine im Jahr 2000 erbrachte Leistung als gewinnerhöhende Forderung und wird im Jahr 2002…
…GZ 14 0210/6-IV/14/93). In solchen Fällen (also nur dann, wenn Endbesteuerungswirkung eintritt) können die inländischen Banken die DBA-konforme Steuerentlastung durch eine Anrechnung ausländischer Quellensteuern auf die KESt vornehmen. Es ist nicht erkennbar, wie sich in derartigen Fällen für Banken Probleme…
…zB auch als legitimierte österreichische Staatsbürger nicht berechtigt, die Anrechnung einer brasilianischen Quellensteuer auf Grund des österreichisch-brasilianischen Doppelbesteuerungsabkommens in Anspruch zu nehmen. Das Vorliegen eines Ansässigkeitsnachweises ist allerdings derzeit keine materiell-rechtliche Voraussetzung für die Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens; er kann durchaus über allfälliges Verlangen…
…Diese abkommensgemäß in Österreich einzubehaltende Quellensteuer ist gem. Art. 23 Abs. 1 DBA-Kanada auf die von diesen Einkünften in Kanada zu erhebende Steuer vom Einkommen nach Maßgabe der innerstaatlichen Rechtsvorschriften Kanadas über die Anrechnung ausländischer Steuern anzurechnen. Dies gilt sinngemäß auch für einen Vermögensrückfall…
…532/1993, der österreichischen Einkommensbesteuerung, die im Veranlagungsweg wahrzunehmen ist. Der Steuerpflicht unterliegen die tatsächlichen Ausschüttungen ausländischer Investmentfonds und die so genannten ausschüttungsgleichen Erträge. Bei letzteren handelt es sich um nicht ausgeschüttete Erträgnisse des Fonds, die inländische den gesetzlichen Regelungen unterliegende Fonds auszuschütten verpflichtet sind…
…eine im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehene Quellenbesteuerung vorgenommen wird; eine derartige Quellensteuer wäre dann - in Höhe der im Abkommen für Lizenzgebühren vorgesehenen Höchstgrenzen - in Österreich anrechenbar; ausländische Quellensteuern, die die genannten Höchstgrenzen übersteigen, müssten - erforderlichenfalls im Wege eines Verständigungsverfahrens - von der ausländischen Steuerverwaltung rückgefordert werden. …
…so könnte seitens des BMfF der Eintritt einer solchen internationalen Doppelbesteuerung gemäß § 48 BAO im Einzelfall durch Steuerbefreiung der ausländischen Gewinnanteile unter Progressionsvorbehalt oder durch Anrechnung der ausländischen Quellensteuer auf die aliquote österreichische Einkommen(Körperschaft)steuer vermieden werden. 19. September 1994 Für den Bundesminister: Dr…
…auszulegen sind, dass sie die Anrechnung von Auslandssteuern nicht behindern, wird in dem geschilderten Fall davon auszugehen sein, dass der Verlustvortrag vorrangig die nicht durch Steueranrechnung begünstigten gewerblichen Einkünfte kürzt. Im vorliegenden Fall mindert der Verlustvortrag daher die ausländischen Lizenzgebühren nur um 200, sodass 100…
…wobei die ausländische Quellensteuer in Österreich anrechenbar ist. Es bestehen keine Bedenken, wenn in Fällen, in denen der ausländische Staat die an den Orchesterverein gezahlte Gesamtgage einer Abzugsbesteuerung unterwirft, eine aliquote Zuordnung dieser Abzugssteuer auf den Orchesterverein und die einzelnen Musiker erfolgt. Eine Anrechnung auf…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor als Aktionär von zwei niederländischen Investmentfonds-Aktiengesellschaften (ausländische Kapitalanlagefonds im Sinn von § 42 des Investmentfondsgesetzes, BGBl. Nr. 532/1993) im Jahr 1994 Dividendenausschüttungen, die in den Niederlanden einer 25%igen Quellensteuer unterworfen worden sind, dann sind gemäß § 42 Investmentfondsgesetz…
…Abs. 2 DBA-Schweiz Anrecht, dass die schweizerische Quellensteuer in Höhe von 5% auf die inländische Steuer angerechnet wird. Diese Anrechnung kann bei KESt-pflichtigen Papieren unmittelbar durch die inländische Bank vorgenommen werden (Z 1.3.3 des Durchführungserlasses zur Endbesteuerung von Kapitalanlagen, AÖF Nr…
…Grund des DBA zur Folge hätten. Unter den gegebenen Umständen kann daher nicht bestätigt werden, dass die geplanten Veranlagungen von Finanzmitteln österreichischer Kapitalgesellschaften auf Madeira durch Anrechnung einer fiktiven portugiesischen Steuer begünstigt sind. 21. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
Wird von einem österreichischen Software-Unternehmen an slowakische Kunden Software für den Einsatz in deren eigenen EDV-Anlagen überlassen (Applikations-Software z.B. für die kaufmännische Kundenverwaltung in diesen Unternehmen), dann stellen die hiefür bezogenen Vergütungen keine Lizenzgebühren im Sinn von Artikel 12 des OECD…
Lizenzgebühren, die an in Österreich ansässige steuerbefreite gemeinnützige Vereinigungen fließen, dürfen gemäß Artikel XI DBA-Japan in Japan einer mit 10% begrenzten Quellenbesteuerung unterzogen werden. Diese Steuer ist gemäß Artikel XIX des Abkommens auf jene österreichische Körperschaftsteuer anzurechnen, die auf die japanischen Lizenzgebühren entfällt…
…für Österreich nur die Verpflichtung, die von den britischen Betriebstätteneinkünften erhobene britische Steuer anzurechnen. Die an die A-GMBH fließenden Zinsen dürfen gemäß Art. 11 DBA-Großbritannien keiner Quellensteuerbelastung ausgesetzt werden, so dass allein aus diesem Grund schon kein Anrechnungstatbestand vorliegt; die 5-prozentige britische…
…b des Abkommens Quellensteuerfreiheit in Italien erwirkt werden. Der Umstand, dass die österreichische Muttergesellschaft auf Grund des "internationalen Schachtelprivilegs" hinsichtlich der von der italienischen Tochtergesellschaft vorgenommenen Gewinnausschüttungen Steuerfreiheit in Österreich genießt, steht einer Anrechnung der italienischen Quellensteuer auf jenen Teil der österreichischen Körperschaftsteuer nicht entgegen…
…diesem Sinn auch EAS.888). In Jahren, in denen Mindestkörperschaftsteuer anfällt, kommt eine Anrechnung der tschechischen Quellensteuer nur insoweit in Betracht, als die Körperschaftsteuer dieses Jahres als auf die tschechischen Lizenzgebühren entfallend anzusehen ist. 08. August 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit…
…einem anderen Reformstaat (Tschechische Republik) eine derartige Unbehebbarkeit des Qualifikationskonfliktes bereits bekannt ist, besteht die Bereitschaft, über Antrag auch im Verhältnis zu Rumänien die rumänische Quellensteuer in Österreich auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen. In dem diesbezüglichen Anrechnungsantrag müsste allerdings dokumentiert werden…
…OECD-Musterabkommens). Österreich wäre diesfalls bereit, zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung die solcherart reduzierte Quellenbesteuerung für die deutschen Gesellschafter auf der Grundlage von § 48 BAO zur Anrechnung zuzulassen (entsprechend dem in Ziffer 52 des OECD-Kommentars 1994 zu Art. 24 des OECD-Musterabkommens aufgezeigten Konzept).…
… 48 BAO gestützten Bescheid eine Anrechnung südafrikanischer Quellensteuern auf die von den Lizenzgebühren erhobene österreichische Einkommen/Körperschaftsteuer zuzulassen. Das mit Südafrika in Verhandlung stehende Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls für südafrikanische Quellensteuern auf Lizenzgebühren die Anrechnungsmethode für die Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsehen. Wann es zum Abschluss des…