Findok · EAS-Auskünfte
EAS 529
Lizenzvergabe nach Südafrika
geltende FassungEAS-AuskunftS 1014/6/1-IV/4/94vom 14.11.1994
Wortlaut laut Findok
Überlässt eine österreichische
Herstellerfirma ein von ihr entwickeltes Know-How im Wege eines Lizenzvertrages
an eine südafrikanische Gesellschaft, dann ist das BM für Finanzen
über Antrag der österreichischen Lizenzgebührenempfängerin
bereit, - soweit dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung
erforderlich ist - durch einen auf § 48 BAO gestützten Bescheid eine
Anrechnung südafrikanischer Quellensteuern auf die von den
Lizenzgebühren erhobene österreichische
Einkommen/Körperschaftsteuer zuzulassen.
Das mit Südafrika in Verhandlung stehende
Doppelbesteuerungsabkommen wird ebenfalls für südafrikanische
Quellensteuern auf Lizenzgebühren die Anrechnungsmethode für die
Beseitigung der Doppelbesteuerung vorsehen.
Wann es zum Abschluss des Abkommens kommen wird, ist
derzeit allerdings nicht abschätzbar.
14. November
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 48 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
§ 48 BAOLizenzgebührLizenzgebührenAnrechnung der ausländischen SteuerQuellensteuerAnrechnungssystemQuellenbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- S 1014/6/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17559
- Gültig
- 14.11.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF