Beteiligt sich ein in Österreich beschränkt steuerpflichtiger israelischer Investor an einem inländischen Hotelprojekt, dann steht das Besteuerungsrecht an seinen Gewinnanteilen gemäß Artikel 7 DBA-Israel Österreich zu. Israel ist daher verpflichtet allfällige österreichische Gewinnanteile von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen und ist durch das…
Wurden von einer deutschen Personengesellschaft mit Sitz und Betriebsstätte in den neuen deutschen Bundesländern erhebliche Investitionen unter Inanspruchnahme der deutschen Investitionszulage und des deutschen Investitionszuschusses getätigt, wobei diese Zuwendungen bei der Besteuerung in Deutschland steuerfrei und anschaffungskostenmindernd angesetzt wurden, dann sind anlässlich der inländischen Besteuerung…
In EAS 357 wurde u.a. folgende Auffassung vertreten : Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und…
Engagiert ein italienischer Veranstalter über eine österreichische Agentur-GmbH einen in Österreich ansässigen Künstler (wobei der italienische Veranstalter ausschließlich mit der österreichischen Agentur in Vertragsbeziehungen tritt und diese sodann ihrerseits vertraglich den Künstler verpflichtet) und behält der italienische Veranstalter von dem an die österreichische Agentur…
Ist ein Pilot einer niederländischen Fluggesellschaft, der seit 19 Jahren im Ausland (zuletzt 5 Jahre in Malta) lebte, aus gesundheitlichen Gründen gezwungen, seine Pilotentätigkeit aufzugeben und sich in Österreich einer längerdauernden Behandlung zu unterziehen, wobei für diese Dauer in Österreich eine Garconniere angemietet wird, dann…
Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt…
Gemäß Artikel VI DBA-USA hängt die Herabsetzung der US-Quellensteuerbelastung für einen konzerninternen Dividendenfluss u.a. davon ab, dass nicht mehr als 25% des Rohgewinnes der die Dividendenausschüttung vornehmenden US-Tochtergesellschaft aus Passiveinkünften (Dividenden und Zinsen) der ausschüttenden Gesellschaft stammen; Passiveinkünfte von Tochtergesellschaften…
Ein österreichisches Hoch- und Tiefbau Unternehmen, das sich an einer Bauführung in einem Nicht-DBA-Staat beteiligt, kann mit den hierbei erzielten Gewinnen gemäß § 48 BAO von der inländischen Besteuerung freigestellt werden, wenn dies zur Vermeidung einer internationalen Doppelbesteuerung der Gewinne erforderlich ist. Wird…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
…hierfür bildet gemäß § 1 der Regierungsverordnung vom 18.01.1955, BGBl. Nr. 40/1955, die Bestimmung des Abschnittes 19 lit. b des Übereinkommens über die Privilegien und Immunitäten der Spezialorganisationen vom 21.11.1947 (veröffentlicht als Anlage zur Regierungsverordnung vom 28.03.1950, BGBl. Nr…
…3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des…
…Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten…
Macht ein Abgabepflichtiger mit einem ihm dauerhaft zur Verfügung stehenden inländischen Einfamilienhaus Steuerfreiheit inländischer Pensionszahlungen auf Grund des DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm zumutbar, dass er als Nachweis der Abkommensberechtigung eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der südafrikanischen Steuerverwaltung oder wenigstens einen südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird anstelle…
…Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten…
…Staatsverträge den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980); sie müssen darnach im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden. Kernziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens ist die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen Effekten…
Das DBA-Südafrika ist völkerrechtlich am 6.2.1997 in Kraft getreten. Es ist auf die Abzugssteuern ab 1.5.1997 und auf die veranlagten Steuern ab der Veranlagung 1998 anzuwenden. Unterhält daher ein in Österreich und in Südafrika nach dem Kalenderjahr bilanzierendes Unternehmen in…
…Österreich von der Besteuerung befreit. Die österreichische Staatsbürgerschaft steht der Steuerbefreiung nicht entgegen. Die Rechtsgrundlage hiefür ist in der Verordnung der Bundesregierung vom 18. Jänner 1955, BGBl. Nr. 40/1955, gegeben. 9. Oktober 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Auslegungsgrundsätzen des Artikels 31 der Wiener Vertragsrechtskonvention (BGBl. Nr. 40/1980) unterliegen und demzufolge im Lichte ihres Zieles und Zweckes ausgelegt werden müssen. Als Ziel und Zweck eines Doppelbesteuerungsabkommens muss die Beseitigung der internationalen Doppelbesteuerung gesehen werden, nicht aber die Herbeiführung von Doppelnichtbesteuerungen und ähnlichen…
…3 lit. b der Wiener Vertragsrechtskonvention, BGBl. Nr. 40/1980, ist die Übung der Vertragstaaten bei Anwendung eines Staatsvertrages, aus der ihre Übereinstimmung über seine Auslegung hervorgeht, bei der Abkommensauslegung durch beide Vertragstaaten zu berücksichtigen. Nach der zwischen Österreich und Deutschland bei der Anwendung des…