Findok · EAS-Auskünfte
EAS 89
Verlustaufteilung eines schweizerischen Versicherungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftA 759/40/1-IV/4/92vom 10.02.1992
Wortlaut laut Findok
Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in
Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs.
5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des
schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis
der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten
Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung
gilt nicht nur für positive sondern auch für negative
Unternehmensgewinne (=Verluste). Allerdings ist zu beachten, dass der nach dem
Rohprämienschlüssel aufzuteilende Gesamtgewinn (Gesamtverlust) nach
österreichischem Recht zu ermitteln ist. Die nach schweizerischem Recht
vorgenommene Weltgewinnermittlung des schweizerischen Unternehmens ist daher in
den wesentlichen Belangen nach österreichischem Recht zu
adjustieren.
10. Februar
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- A 759/40/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18431
- Gültig
- 10.02.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF