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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 89

Verlustaufteilung eines schweizerischen Versicherungsunternehmens

geltende FassungEAS-AuskunftA 759/40/1-IV/4/92vom 10.02.1992

Wortlaut laut Findok

  Errichtet ein schweizerisches Versicherungsunternehmen in Österreich eine Zweigniederlassung, so ist gemäß Artikel 7 Abs. 5 DBA-Schweiz dieser Betriebstätte jener Teil des Gesamtgewinnes des schweizerischen Versicherungsunternehmens zuzuweisen, der dem Verhältnis der Rohprämieneinnahmen dieser Betriebstätte zu den gesamten Rohprämieneinnahmen des Unternehmens entspricht. Diese Abkommensregelung gilt nicht nur für positive sondern auch für negative Unternehmensgewinne (=Verluste). Allerdings ist zu beachten, dass der nach dem Rohprämienschlüssel aufzuteilende Gesamtgewinn (Gesamtverlust) nach österreichischem Recht zu ermitteln ist. Die nach schweizerischem Recht vorgenommene Weltgewinnermittlung des schweizerischen Unternehmens ist daher in den wesentlichen Belangen nach österreichischem Recht zu adjustieren. 10. Februar 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

InlandsbetriebstätteGewinnaufteilungGewinnaufteilungsverfahren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
A 759/40/1-IV/4/92
Stammnummer
18431
Gültig
10.02.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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